Polizei sicherte Person mit Waffe in Schnellrestaurant

Burglengenfeld. Am Dienstag, gegen 14.40 Uhr, erreichte die Polizei ein Notruf aus einem Schnellrestaurant. Ein aufmerksamer Zeuge beobachtete kurz zuvor, wie ein Gast einem anderen Gast eine Schusswaffe vorzeigte und diese anschließend wieder in seine mitgeführte Tasche steckte.

Die sichergestellte Softair-Waffe. Foto: PI Burglengenfeld/fb

Zum Schutz von Unbeteiligten und zum Eigenschutz mussten die verständigten Einsatzkräfte daraufhin entsprechend vorsichtig und konsequent vorgehen. Dank der guten Personenbeschreibung des Zeugen konnte die betreffende Person mit Waffe durch eintreffende Einsatzkräfte schnell lokalisiert und gesichert werden. In der Bauchtasche des Burglengenfelders (17) fanden die Beamten schließlich eine sogenannte Softair-Waffe, die Plastikugeln mit Federkraft beziehungsweise Druckluft verschießt.

Strafe muss sein

Der uneinsichtige junge Mann muss sich nun wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz verantworten, da er ohne legitimen Zweck eine sogenannte Anscheinswaffe in der Öffentlichkeit geführt hatte. Hart treffen dürfte ihn auch das vom Lokal ausgesprochene Hausverbot.

Hinweis der Polizei

Die Polizei bittet insbesondere Eltern, ihre Kinder darauf hinzuweisen, dass das öffentliche Führen von Waffen, die echten Waffen täuschend ähnlich sehen, zu gefährlichen Situationen führen kann und verboten ist.

Eine Unterscheidung von echten zu unechten Waffen ist in Sekundenbruchteilen häufig nicht möglich und kann deshalb fatale Folgen haben.

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