Rechtsstreit: Wer hängte “Mona Lisa” an die Häftlingswand?

Weiden/Flossenbürg. Die Granitwerke Baumann klagen gegen Stefan Krapf. Der Gegner des Steinbruchs neben dem früheren Konzentrationslager Flossenbürg soll bei einer Protestaktion das Betriebsgelände betreten haben.

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Das ist ihm verboten. Die Firma will deshalb 1.318 Euro von dem Flossenbürger: bestehend aus Anwaltskosten und 500 Euro Vertragsstrafe. Stefan Krapf will nicht zahlen. Er sagt: Diesmal war er’s nicht.

Die Story dazu: 2020 hängte Stefan Krapf ein Poster des Gemäldes “Mona Lisa” im Steinbruch auf. Er wollte damit gegen den Frevel des Granitabbaus auf historisch derart belastetem Gebiet protestieren. Krapf musste das Plakat abnehmen.

Standort: “Oichiwats am Glander”

Im Mai 2022 hing das Plakat plötzlich wieder da. Krapf beharrt darauf, dass er die “Mona Lisa” damals abgenommen und im Wald liegengelassen habe. Jemand anderes müsse sie zwei Jahre später – leicht bemoost – wieder angebracht haben. Das wolle man ihm nun in die Schuhe schieben.

Ein Gütetermin war gescheitert. Richterin Magdalena Stahl stieg deshalb in die Beweisaufnahme ein. Es ist ein Segen, dass sie als Oberpfälzerin dialektsicher ist. Zwei Steinbruchmitarbeiter erklärten, wo das 1 mal 1,50 Meter große Bild hing: “Oichiwats mit am Bandl am Glander” – “hinunterwärts mit einem Band am Geländer”. Und um es dort befestigen zu können, muss man über Steinbruch-Betriebsgelände gehen.

Da Vincis Meisterwerk war vom Arbeitsplatz der Steinbruchmitarbeiter gut zu sehen. Das Bild prangte in 15 Meter Lufthöhe über der Besucherplattform der KZ-Gedenkstätte.

Mutter als Zeugin benannt

Dritte Zeugin war die Mutter des Beklagten Krapf. Sie war zum Abhängen im Juni 2022 mit in den Steinbruch gekommen, weil sie sich um die Sicherheit ihres Sohnes sorgte. Sie befürchtete, dass man ihm auflauern und etwas antun würde. Letztlich konnte auch die 73-Jährige nichts wirklich Erhellendes berichten.

Richterin Magdalena Stahl will ihre Entscheidung am 1. Juni verkünden. Sie wies eingangs darauf hin, dass auch strittig sei, wer hier eigentlich die Beweislast trägt.

Es besteht Grund zur Hoffnung, dass der über zehnjährige Streit bald an Schwung verliert. Im März 2024 erlischt die Abbruchgenehmigung für die Granitwerke.

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