[Update] Volle Härte des Gesetzes: Landgericht verurteilt Vergewaltiger zu 7,5 und 6 Jahren Haft

Weiden. Hammerurteil: Das Landgericht hat zwei Männer (22 und 20) wegen Vergewaltigung zu 7,5 bzw. 6 Jahren Haft verurteilt. Das Strafmaß liegt damit höher als von der Staatsanwaltschaft gefordert.

Heute wird das Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen zwei junge Syrer erwartet. Foto: Christine Ascherl

[Update] Das Urteil fiel kurz nach 11.30 Uhr und lautete auf Vergewaltigung, Beihilfe zur Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung. Vorsitzender Richter Peter Werner begründete das Urteil. Der angeklagte Fall mit einer 35-jährigen Geschädigten lasse sich zwar nicht aufklären. Auch mit ihr soll es laut Staatsanwaltschaft zum erzwungenen Sex gekommen sein. Für das Gericht steht aber fest, was sich in der Folgenacht ereignet hat: Da soll es zur Vergewaltigung von zwei 14-jährigen Mädchen gekommen sein.

Die Teenager seien nachts “aus Langeweile” zu den jungen Männern in die Unterkunft nach Neustadt/WN gelaufen. Eines der Mädchen kannte den 22-Jährigen über Snapchat. Zunächst habe man gemeinsam vor dem Haus geraucht. Die beiden Angeklagten hätten dann beschlossen, “ihren Lauf fortzusetzen”. Sie überredeten die Mädchen, mit ihnen aufs Zimmer zu kommen, wo sie die beiden zum Geschlechtsverkehr zwangen. “Diese wollte nichts Sexuelles von den Angeklagten.” Dies hätten sie den beiden auch deutlich mitgeteilt, ebenso ihr jugendliches Alter.

Richter: Aussage der Mädchen “erschütternd”

Die Aussagen der 14-Jährigen seien frei von Widersprüchen gewesen, berichtete Richter Werner. “Diese Aussagen waren beeindruckend, um nicht zu sagen erschütternd.” Eines der Mädchen sei dem körperlichen Zusammenbruch nahe gewesen. Die Vernehmungen der beiden mussten immer wieder unterbrochen werden, beide brachen immer wieder in Tränen aus, hätten aber ihre Aussagen tapfer durchgestanden. Ein Beleg für den Wahrheitsgehalt ihrer Aussagen sei auch der Chatverkehr zwischen den beiden nach der Tatnacht, in dem sie sich darüber austauschen, was vorgefallen ist und ob ihnen überhaupt jemand glauben würde.

Nebenklagevertreter Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn äußerte sich nachher zufrieden mit der “sehr hohen Strafe”. “Aber es ist auch Furchtbares passiert.” Seine Mandantin, die 35-Jährige, leide noch heute an den Folgen.

Urteil über der Forderung der Staatsanwältin

Die Plädoyers waren am Vormittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgt, weil auch ein Teil der Aussagen der Geschädigten nicht öffentlich erfolgt war. Staatsanwältin Sofie Huber beantragte 6,5 Jahre Haft für den 22-Jährigen sowie 5,5 Jahre Jugendhaft für den 20-Jährigen für “diese Nacht des Grauens”. Die Verteidiger Matthias Haberl und Christin Kiener plädierten auf Freispruch für beide. Den beiden syrischen Staatsangehörigen wird die Vergewaltigung von zwei Mädchen (14) in einer Asylbewerberunterkunft im Juli 2024 vorgeworfen.

Einen möglichen dritten Fall stellte das Landgericht Weiden vorher ein. Er betraf eine 35-jährige mutmaßliche Geschädigte. Die 35-Jährige hätte am Donnerstag zum dritten Mal aussagen sollen, war aber erkrankt. Es gab an den bisherigen Verhandlungstagen Ungereimtheiten in ihrer Aussage. Die Strafkammer könne sich laut Vorsitzendem Richter Peter Werner nicht sicher sein, ob darauf eine Verurteilung gestützt werden kann. “In einigen Punkten hat sie uns sicher nicht mit der Wahrheit bedient.” Eine Rolle spielten bei den Zweifeln Videos vom Smartphone des 22-Jährigen.

Die Ungereimtheiten beträfen laut Staatsanwältin Sofie Huber zwar nur das Randgeschehen, dennoch beantragte sie am Ende die vom Gericht angeregte Einstellung. Anwalt Dr. Hans-Wolfgang Schnupfhagn wehrte sich dagegen. Er vertritt die 35-Jährige als Nebenklagevertreter und ist überzeugt, dass die 35-Jährige zum Opfer einer brutalen Vergewaltigung durch die beiden Männer geworden ist. Die drei waren zuvor schon befreundet, in der Tatnacht soll die Stimmung gekippt sein. Schnupfhagn ist überzeugt, dass seine Mandantin die Wahrheit gesagt hat: “Derartige Details kann man sich nicht ausdenken.”

Angeklagt bleiben Vergewaltigung von 14-Jährigen

“Übrig” bleibt damit die Anklage wegen Vergewaltigung von zwei Mädchen (damals beide 14) in der Nacht darauf. Die Schülerinnen sollen sich im Juli 2024 nachts heimlich mit den jungen Männern getroffen haben. Auch hier soll sich dann im Zimmer der Unterkunft die Situation ins Gegenteil verkehrt haben. Der 20-Jährige und der 22-Jährige sollen die beiden Teenager parallel vergewaltigt haben. Auch die Aussagen der Mädchen erfolgten hinter verschlossenen Türen, sollen aber nach Informationen von Prozessbeteiligten sehr stabil gewesen sein.

Letzter Zeuge: Leiter der Unterkunft

Als letzter Zeuge sagte am Donnerstag der Leiter der Asylbewerberunterkunft sagt aus. Er war demnach völlig überrascht von dem mutmaßlichen Verbrechen. Er kannte die jungen Männer schon über ein Jahr. Anfangs sei es mit den Zweien “schon sehr chaotisch” gewesen. Er berichtete von Putzplänen, die in der ersten Zeit nicht eingehalten wurden. Aber gerade der Ältere habe sich sehr positiv entwickelt, sprach Englisch und lernte schnell Deutsch. Er habe sich als zuverlässiger Übersetzer, etwa bei Arztbesuchen, erwiesen. “Als sich der Vorfall ereignete, habe ich das nicht glauben können.”

Ohnehin habe er sich oft und gern mit dem älteren Syrer unterhalten. Auch dessen Frauengeschichten waren durchaus Thema. So habe die Security einmal eine syrische Frau im Alter von etwa 17 Jahren aus dem Kleiderschrank des Zimmers geholt, die heimlich zu Besuch war. Am Montag nach dem mutmaßlichen Tat-Wochenende habe der 29-Jährige ihm stolz erzählt, mit seinem Kumpel “drei Frauen gehabt zu haben”, das Wochenende sei “super” gewesen. “Er wirkte sehr glücklich. Ich wäre da nie von Vergewaltigung ausgegangen.”

Frauenbesuch, auch nächtlicher Männerbesuch, sind in der Unterkunft verboten. Die Angeklagten sollen die Geschädigten jeweils durch das Fenster in ihre Zimmer einsteigen haben lassen. Nur drei Zimmer weiter befand sich nach Auskunft des Unterkunftsleiters die Security. Die beiden Männer waren absichtlich in dieses Zimmer verlegt worden, weil sie – zunächst im rückwärtigen Teil untergebracht – mit Besuchern Drogen konsumiert hatten.

Vergleichbare Urteile in den letzten 18 Monaten

Das Strafmaß von sieben Jahren begründete Richter Werner auch mit Urteilen ähnlicher Fälle in den letzten 18 Monaten. Im letzten Jahr war ein Vergewaltiger zu 6,5 Jahren Haft verurteilt worden, der im Max-Reger-Park eine ihm vollständig unbekannte Frau vergewaltigt hatte. Dieser Angeklagte, ebenfalls syrischer Staatsangehörigkeit, war voll geständig – im Gegensatz zu dem aktuellen Angeklagten. “Diesen Pflock muss man sehen.”

2023 hatte es am Landgericht Weiden für zwei Syrer je sechs Jahre gegeben, die eine Zufallsbekanntschaft nach einem gemeinsamen Umtrunk vergewaltigt hatten.

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1 Kommentare

Elke Krasniqi - 21.02.2025

Nur so gehts!! Wer hier Hilfe erwartet, hat sich zu benehmen!! Ich bin jeden Tag traurig!!! Hier laufen die Uhren nur noch Rückwärts!!!