Prozess: Vater hortet fast 60.000 Fotos von Kindesmissbrauch

Weiden. Die Kripo hat bei einem Familienvater aus dem Landkreis Tirschenreuth fast 60.000 Fotos sichergestellt, die den Missbrauch von Babys und Kindern zeigen. Auch an seinem eigenen Sohn hat er sich vergriffen. Der Mann ist geständig.

Strafkammer Missbrauch Ohlendorf
Ein Vater aus dem Landkreis Tirschenreuth (hier mit Verteidiger Matthias Haberl) muss sich wegen Missbrauchs seines Sohnes verantworten. Foto: Christine Ascherl

Ein 54-Jähriger aus dem Landkreis Tirschenreuth steht seit Dienstag vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Weiden. Ihm werden schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes sowie der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Letzteres in großem Ausmaß: Laut Staatsanwaltschaft besaß der Mann 59.443 strafbare Bilddateien.

Die Kripo stellte mehrere Micro-Speicherkarten sicher. Die Anklage wurde auf 300 Fälle beschränkt. Die Fotos zeigen Kindesmissbrauch von Mädchen und Buben, teils durch mehrere Männer. Mehrere Opfer waren noch Säuglinge. Auf einem Bild sei ein geknebeltes und gefesseltes Mädchen zu sehen, so Staatsanwältin Carolin Ammon.

Tatort: das Zuhause im Landkreis Tirschenreuth

Der schwere sexuelle Missbrauch betrifft seinen leiblichen Sohn, der zum Zeitpunkt der Taten neun bis elf Jahre alt war. Tatort war das Zuhause der Familie. Der Vater soll, so die Anklage, den Sohn immer sonntags in der Badewanne zu sexuellen Handlungen missbraucht haben. Tatzeitraum ist 2019 bis 2021.

Die Jugendschutzkammer mit Vorsitzendem Richter Peter Werner und Richter Matthias Bauer verhörte als erste Zeugin eine Vertreterin des Jugendamtes des Landkreises Tirschenreuth. Sie berichtete, dass es seit 2016 mehrere Anzeigen auf Kindeswohlgefährdung durch besorgte Nachbarn gab. Die Familie bekam einen Erziehungsbeistand zur Seite gestellt. 2021 erfolgte die Inobhutnahme durch das Jugendamt.

Statt des Kindes sagte der Ermittlungsrichter aus, der den Buben im Februar 2022 vernommen hatte. Der Zwölfjährige, der zu der Zeit schon im Heim untergebracht war, habe ihm die Übergriffe in der Badewanne beschrieben. “Man merkte ihm an, dass er hin- und hergerissen war, ob er den Vater belasten soll oder nicht. Es hat ihn innerlich zerrissen.” Der Junge ist nach wie vor in psychologischer Behandlung.

Erwarteter Strafrahmen: 4 bis 5 Jahre

Auf Wunsch von Verteidiger Matthias Haberl fand ein Verständigungsgespräch statt. Über den Inhalt informierte Richter Werner. Demnach sei laut Verteidiger der Fund der Bilder unstrittig, dieser sehe aber Probleme bei der Beweisführung des Missbrauchs des Sohnes. Die Staatsanwältin könne sich im Fall eines Geständnisses einen Strafrahmen von 4 bis 5 Jahren vorstellen.

Das Gericht sehe dies “auf jeden Fall als nicht überzogen an”, so Richter Peter Werner. Vor einiger Zeit sei am Landgericht Weiden ein vergleichbarer Fall entschieden worden, der mit 7,5 Jahren Haft geahndet wurde, der aber schwer wiegender und von den Beweisen her eindeutiger gewesen sei.

Per Verteidigererklärung legte der 54-Jährige ein Geständnis ab. Weitere Angaben machte der Mann nicht.

Der Angeklagte befindet sich nicht in Haft, er ist auf freiem Fuß.

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