Prozess wegen Kindstötung: Strafe wird neu verhandelt

Weiden/Neustadt/WN. Im April 2015 sorgte ein Fall von Kindstötung in der Nordoberpfalz für Aufsehen. Eine junge Mutter hatte ihr Neugeborenes auf einer Supermarkt-Toilette entsorgt. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen die 21-Jährige erst kürzlich aufgehoben. Am Donnerstag wird neu verhandelt. 

Steffi D. hatte im April 2015 auf einer Supermarkt-Toilette in Neustadt/WN ein Kind geboren. Wohl aus Verzweiflung hat sie das Baby anschließend mit Papiertüchern erstickt und im Müll entsorgt.

Die Verhandlung im Dezember letzten Jahres hatte für viel Aufsehen gesorgt. Der Verhandlungssaal war immer bis auf den letzten Platz besetzt. Während des Verfahrens kamen immer weitere Details ans Licht. Steffi D. hat bereits zwei Kinder, ihr Vater und der Vater des ungeborenen Kindes setzten sie wohl unter Druck. Das Urteil lautete damals sechs Jahre und sechs Monate Haft wegen eines minder schweren Falls des Totschlags.

Dieses Urteil hat der BGH gekippt. Es sei unbegründet hoch, mildernde Umstände kaum berücksichtigt worden. Am Donnerstag wird die Höhe der Strafe vor einem Schwurgericht in Weiden neu verhandelt.

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