Saison-Kurzarbeitergeld sichert Jobs im Winter

Nordoberpfalz. Dank Saison-Kurzarbeitergeld müssen Bauarbeiter im Winter nicht um ihre Jobs bangen, da sie bis zu 67% ihres Nettolohns erhalten.

Foto: IG Bau

Bauarbeiter in der Nordoberpfalz müssen auch im Winter nicht um ihre Jobs bangen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) stellt klar, dass dank des Saison-Kurzarbeitergeldes niemand in der kalten Jahreszeit seine Stelle verlieren muss.

Ein sicheres Netz für Bauarbeiter

Mit Beginn des Winters, wenn frostige Temperaturen die Arbeit auf den Baustellen unmöglich machen, bietet das Saison-Kurzarbeitergeld den Beschäftigten in der Baubranche eine wichtige Unterstützung. Rund 1320 Bauarbeiter im Landkreis Neustadt/WN, 2100 im Kreis Tirschenreuth und etwa 500 in Weiden können so durchatmen. „Maurer, Straßen-, Rohrleitungs-, Kanalbauer & Co. – keiner muss seinen Job an den ‚Winter-Nagel ‚hängen. Arbeitsverträge und Lohnzahlungen laufen weiter“, erklärt Manfred Götz, stellvertretender Vorsitzender der IG BAU Oberpfalz.

Das Saison-Kurzarbeitergeld, welches ab dem 1. Dezember zur Verfügung steht, sichert bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Die IG BAU beschreibt diese Unterstützung als “Winter-Brücke” für die Beschäftigten, die bis März nächsten Jahres reicht. Götz betont die Einfachheit des Verfahrens: Bauunternehmen müssen lediglich der Arbeitsagentur mitteilen, wer wie lange gearbeitet hat, um die Unterstützung zu erhalten.

Flexibilität und Schutz vor dem Winter

Die Regelung dient nicht nur als Schutz vor dem saisonalen Arbeitsausfall durch schlechtes Wetter, sondern auch als flexible Planungsmöglichkeit für die Baubetriebe. „Die Regelung erspart den Betrieben viel Papierkram und Schreiberei. Es gibt keine vernünftigen Argumente, das Saison-Kug nicht zu nutzen“, so Götz. Er betont zudem die Vorteile für beide Seiten: Die Beschäftigten erhalten eine klare Perspektive und stabile Einkünfte, während die Unternehmen ihr erfahrenes Personal behalten und im Frühjahr nicht neu einstellen müssen.

Trotz der finanziellen Unterstützung durch das Saison-Kurzarbeitergeld müssen die Betriebe zunächst prüfen, ob die Beschäftigten noch andere Tätigkeiten im Unternehmen übernehmen können, die nicht wetterabhängig sind. Auch vorhandene Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssen berücksichtigt werden.

Vielseitige Branchen mit Unterstützung

Vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren können Betriebe des Baugewerbes, Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus. Die Arbeitsagentur zahlt diese Leistung vom Dezember bis März. Für den Gerüstbau hat die unterstützende Maßnahme bereits im November begonnen.

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