Sammelbeginn für Grüngutabfall

Neusatdt/WN. Da die Container und Sammelplätze in den vergangenen Jahren schnell überfüllt waren, beginnt die Sammlung von Gartenabfall in diesem Jahr bereits ab 23. Februar.

Die Güngutcontainer im Landkreis Neustadt an der Waldnaab können bis zum 02. Dezember letztmalig genutzt werden. Foto: Peter Hägler/Landratsamt Neustadt/WN
Die Güngutcontainer im Landkreis Neustadt an der Waldnaab können bis zum 02. Dezember letztmalig genutzt werden. Foto: Peter Hägler/Landratsamt Neustadt/WN
Der Grüngutcontainer Theisseil 2018. Foto: Bernhard Götz/Landratsamt Neustadt/WN
Der Grüngutcontainer Theisseil 2018. Foto: Bernhard Götz/Landratsamt Neustadt/WN
Die Güngutcontainer im Landkreis Neustadt an der Waldnaab können bis zum 02. Dezember letztmalig genutzt werden. Foto: Peter Hägler/Landratsamt Neustadt/WN
Der Grüngutcontainer Theisseil 2018. Foto: Bernhard Götz/Landratsamt Neustadt/WN

Die Sammlung von Gartenabfall beginnt heuer drei Wochen früher als in den Vorjahren. Die Sammelplätze und Container sind bereits ab 23. Februar zugänglich, um die Situation mit schnell überfüllten Containern zu Beginn der Sammelsaison zu entzerren. Bis Mitte November sammelt der Landkreis in Zusammenarbeit mit den Gemeinden Äste, Laub, Sträucher und Rasenschnitt. Wer wegen der Eigenkompostierung einen ermäßigten Gebührensatz zahlt, darf nur sperrigen Astschnitt einwerfen.

Vorverlegter Start der Sammelsaison

In den vergangenen Jahren waren zum Sammelbeginn die Container und Sammelplätze schnell überfüllt. Ein vorverlegter Start der Sammelsaison soll das verhindern. Die Abfallberatung weist aber darauf hin, dass die öffentlichen Container nur Grünabfälle der jährlichen Pflegemaßnahmen aufnehmen. Für Abfälle aus Rodungen von Hecken oder Bäumen sind die Container nicht gedacht.

Die Sammlung und Verwertung der Gartenabfälle finanziert der Landkreis aus den Abfallgebühren. Deshalb kann nur Gartenabfall von Grundstücken gebracht werden, die an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossen sind. Wer eine Gebührenermäßigung wegen Eigenkompostierung erhält, darf nur die schwer kompostierbaren größeren Äste anliefern. Rasenschnitt, Laub und jährlicher Heckenschnitt sind in diesen Gärten durch Kompostierung auch selbst zu verwerten.

Stichprobenartige Überprüfung

Nachdem hier hin und wieder Missbrauch festgestellt wurde, überprüft das Landratsamt die Grüngutanlieferung weiterhin stichprobenartig. Bereits beim erstmaligen Verstoß gegen die Eigenkompostierregelung kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Zum Beispiel für eine Anlieferung von Rasenschnitt, Laub und Ähnliches, obwohl die Ermäßigung in Anspruch genommen wird.

Die Abfallberatung appelliert, das Volumen der Container und Sammelplätze auszunutzen und größere Äste nur zerkleinert einzuwerfen. Dann haben nachfolgende Anlieferer noch mehr Platz für ihre Abfälle. Zudem sind die Kosten geringer, wenn die Containervolumina gut ausgenutzt werden.

Sammlung bis Mitte November

Die Sammlung kann an einigen Standorten etwas später starten, sofern die Witterung dies notwendig macht. Hierfür bittet das Landratsamt, die Ortsnachrichten zu beachten. Gesammelt wird bis Mitte November. Auch dieser Zeitpunkt hängt davon ab, ob durch das Wetter noch Gartenabfälle zu entsorgen sind oder durch Wintereinbruch kaum mehr Abfälle zu verwerten sind.

Fragen zur Grüngutsammlung und Eigenkompostierung beantwortet die Abfallberatung unter den Telefonnummern 09602 / 79 3530 beziehungsweise 09602 / 79 3550.

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