Sammelstellenverschmutzer müssen Bußgelder zahlen

Neustadt/WN. Einer der Täter wollte einfach nicht dazu lernen - für ihn wurde sogar ein besonders hohes Strafmaß angelegt.

Symbolbild: Pixabay

Aufgrund zahlreicher Hinweise durch Bedienstete des Bauhofs konnten die zuständigen Mitarbeiter des Landratsamts mehrere illegale Entsorgungen an den Containerstandorten in Neustadt/WN aufdecken. Dabei handelte es sich um Abfälle, die neben Containern oder in falschen Sammelbehältern abgelagert wurden.

Beispielsweise wurden Hygieneartikel und Essensreste in Altkleidercontainern entsorgt. Da es sich hier um einen eindeutigen Verstoß gegen die Abfallwirtschaftssatzung und damit eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird diese mit einem Bußgeld geahndet.

Täter wiederholt sein Vergehen

Die zentrale Bußgeldstelle des Landratsamtes Neustadt/WN verhängte in zwei Fällen Geldbußen einschließlich Kosten in Höhe von 178 Euro und 528 Euro. Im zweiten Fall wurde dem Täter schon mehrfach ein solches Vergehen nachgewiesen, weshalb ein besonders hohes Strafmaß angelegt werden musste.

Illegale Müllentsorgung schadet der Umwelt und sorgt für hohe Folgekosten bei der Beseitigung, die eigentlich durch den Müllgebührenzahler getragen werden müssen. Häufig sind die Ermittlungen auf Hinweise und Zeugenaussagen angewiesen. Daher appelliert das Landratsamt an alle Bürgerinnen und Bürger, Ablagerungen an Containerstandorten oder im Zuge der Sperrmüllabfuhr mitzuteilen und Verstöße der Abfallberatung unter der Telefonnummer 09602-79-3530 zu melden.

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