Markthäuser sanieren, aber …

Neustadt/Kulm. Neustadt/Kulm will sein traditionelles Bild bewahren. Die Stadträte diskutieren über eine Gestaltungsfibel für die Sanierung von Markthäusern.

Von Udo Fürst

Marktplatz Neustadt Kulm Fibel 2
Werbetafeln wie das schmiedeeiserne Schild im Vordergrund sind erwünscht, grelle Leuchtreklamen und Markisen dagegen nicht. Hinweise wie diese sollen in der Gestaltungsfibel gesammelt sein.

Mit einer Gestaltungsfibel will die Stadt sanierungs- oder bauwilligen Bürgern in der Altstadt Empfehlungen und Hinweise geben, wie sie ihre Häuser sinnvoll und dem historischen Charakter entsprechend umbauen können. Vor allem über die Frage, welchen Geltungsbereich die Fibel umfassen soll, entspann sich in der Stadtratssitzung eine längere Diskussion.

Käthe Pühl (Zukunft) forderte, dass nicht nur die – wie in der Fibel vorgesehen – Fronthäuser von der Regelung und der damit einhergehenden Förderung profitieren sollen, sondern das komplette Altstadtensemble, also auch die hinter dem Marktplatz liegenden Gebäude. „Alles andere wäre ungerecht“, sagte Pühl. Derselben Meinung waren Zweiter Bürgermeister Karlheinz Schultes (CSU) und dessen Fraktionskollege Walter Schindler.

Reiner Kopp (SPD) warnte davor, dass Förderprogramm zu stark auszuweiten. „Wir können nicht für jedes Hausweißeln in der Stadt 30.000 Euro ausgeben.“ Bürgermeister Wolfgang Haberberger sah zwar prinzipiell kein Problem darin, den Geltungsbereich zu vergrößern. Zugleich betonte er aber, zunächst eine Verbesserung im sichtbaren Bereich des Marktplatzes voranzutreiben.

Denkmalschutz kein Einspruchsrecht

Architekt Volker Jungwirth, der die Gestaltungsfibel erarbeitet hatte, erläuterte, dass nicht nur Bauherren im vorderen Bereich der Altstadt städtebaulich gefördert werden könnten, sondern alle Bauten im Sanierungsgebiet, das deutlich größer sei als der Fibel-Geltungsbereich. Ungeklärt ist unterdessen die Stellungnahme des Denkmalschutzes zur Fibel. Laut Wolfgang Haberberger habe der zuständige Sachbearbeiter Raimund Karl drei Fristen zur Stellungnahme verstreichen lassen.

„Herr Karl ist scheinbar überlastet“, sagte der Bürgermeister. Er zitierte den bei der Bezirksregierung für den Städtebau zuständigen Josef Kagerer, der gesagt habe, dass der Denkmalschutz in diesem Fall kein Einspruchsrecht mehr habe. Genau solche Einsprüche befürchtete Jungwirth, weil man die Fibel recht großzügig gestaltet habe.

Marktplatz Neustadt Kulm Fibel 1
Solche Fenster und Türen wie im linken Haus soll es künftig nicht mehr geben auf dem Marktplatz Neustadt/Kulm.

Ortstypisch Sanieren und Bauen

Was steht nun in dieser Gestaltungsfibel, die Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen als Teil des kommunalen Förderprogramms der Stadt ist? „Bei Sanierungen spielen nicht nur Gebäudegröße, Proportionen, Konstruktionsweise und Materialwahl eine wesentliche Rolle, sondern auch die Ausbildung baulicher Details wie Öffnungen, Gliederungselemente etc. Insgesamt soll mit der Gestaltungsfibel das Bewusstsein für ortstypisches Sanieren und Bauen geweckt beziehungsweise gefördert und so das tradierte Stadtbild bewahrt und – soweit erforderlich – verbessert werden“, schreibt Jungwirth in seinem Vorwort.

Ein großes Anliegen sei es gewesen, den Eigentümern Spielräume zu geben, um ihre individuellen Wünsche in einem denkmalpflegerisch verträglichen Rahmen zu verwirklichen. Baurechtlich werden die neuen Regelungen über eine mit dieser Fibel korrespondierenden städtischen Satzung geregelt.

Besonderer Wert liegt auf Harmonie

In der Fibel sind viele Gestaltungsbeispiele aufgelistet: Von Fenstern und Türen über Fassaden und Dächern bis hin zu den Traufhöhen – die Bauwilligen bekommen zahlreiche Tipps für ihre Sanierungsmaßnahmen. So soll die für die Region typische Kleinteiligkeit der Grundstücke erhalten bleiben, weil sie mit ihrer Parzellenbreite den Takt für die das Straßenbild prägenden Fassaden vorgebe.

Die Fenster und Türen sollten nicht willkürlich angeordnet, sondern nach einer bestimmten Ordnung (Fensterachsen) hoch-rechteckig angebracht werden. So sollten horizontale Fensteröffnungen wie in den Siebziger und Achtziger Jahren unbedingt vermieden werden. Anstatt dessen soll eine dem Baustil und dem Baujahr des Gebäudes entsprechende Fensterteilung erhalten beziehungsweise hergestellt werden. Bei Gebäuden, die bis 1960 gebaut wurden, sollten Fenstersprossen vorzugsweise aus Holz eingebaut werden. Natursteinfassaden seien unbedingt zu bewahren und verputzte Gebäude bevorzugt mit glatten Putzen auszuführen, heißt es weiter.

Für die Fassadengestaltung sollte ausschließlich Naturstein (Granit oder Sandstein) verwendet werden.

Besonderen Wert legen die Planer auf ein harmonisches Gesamterscheinungsbild der Bürgerhäuser. „Deshalb sollte auf ein ausgewogenes Zusammenspiel von unterschiedlichen Farbtönen an den Gebäuden geachtet werden. Als Fassadenanstrich sollen Farben auf Kalk- oder Mineralbasis verwendet und grundsätzlich auf grelle und auffällige Farben verzichtet werden. Weitere Vorgaben in der Fibel betreffen die Dachneigung, -eindeckung und -gauben sowie Werbetafeln, Fensterläden und Markisen.

Bei einer Bürgerversammlung wollen Bürgermeister und Architekt den Bürgern die Gestaltungsfibel näher erläutern.

Bilder: Udo Fürst 

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