Schlammersdorf begrüßt Solarpark-Planung

Schlammersdorf. Über acht Hektar Ackerland zwischen Menzlas und der Gemeindegrenze bei Höflas soll mit PV-Modulen bestückt werden. Eine gute Idee, sagen Bürgermeister und Gemeinderat. Gut besetzt waren die Zuhörerplätze bei der Gemeinderatssitzung im Bürgerhaus.

Der PV-Freiflächen-Boom erfasst nun auch die Gemeinde Schlammersdorf. Der Investor ENMAG plant eine Anlage auf einer 8,5 Hektar großen landwirtschaftlich genutzten Privatfläche. In einem ersten Schritt billigte der Gemeinderat die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens. Foto: Robert Dotzauer

Die Themen waren für die Besucher hochinteressant. Die intensive Nutzung von Sonne und Wind stand auf der Tagesordnung. Längst hat die Gemeinde einen Leitfaden zur Installierung von PV-Flächen auf freiem Feld aufgestellt. Ein Blick in die Nachbargemeinden zeigt: Die PV-Freiflächen-Offensive ist im vollen Gange. Der Kriterienkatalog bietet für alle Akteure, ob Grundstückseigentümer, Investoren oder Kommune eine transparente Entscheidungsgrundlage für den Bau großer Freiflächen-Anlagen.

Die vom Rat beschlossenen Grundsätze sollen Fehlentwicklungen vermeiden und den Wildwuchs zufallsgesteuerter Flächennutzung verhindern. Definiert sind zwei Prozent der Gemeindefläche oder zirka 40 Hektar. Die Fläche entspricht zirka fünf Prozent der landwirtschaftlichen Nutzung. Unter diesem Aspekt ist auch ein Vorstoß der Projektfirma ENMAG zu sehen. Die Vorplanungen des Vorhabenträgers sind schon weit fortgeschritten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

In der Sitzung stellte Bürgermeister Johannes Schmid einen von der GeoPlan aus Osterhofen entwickelten Vorentwurf eines sogenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für einen „Energiepark Schlammersdorf“ vor. Eine ausgereifte Planung im Umfang von 41 Seiten, die alle baurechtlichen Grundsätze vom regionalplanerischen Status über die bauliche Gestaltung, dem begleitenden Umweltbericht, die Grünordnungsplanung, die Untersuchung verschiedener Schutzgüter bis zu den Kosten und Nachfolgelasten beleuchtet. Eigentümer des Areals sind Landwirte.

Die Kennzahlen sind bemerkenswert. Der Solarpark umfasst ein Gebiet von 8,5 Hektar intensiv genutzten Ackerland zwischen Menzlas und Höflas an der nördlichen Grenze der Gemeinde. Im Blickfeld ist bereits der Solarpark Höflas, das Vorbacher Gewerbegebiet und die Bahnstrecke. Zirka 450 Meter beträgt die Entfernung bis zur nächsten Wohnbebauung.

Eingrünungsmaßnahmen und bereits vorhandene Gehölzsturkturen am Rand des Planungsgebietes sollen die Sicht des Baufeldes abschirmen. Vorgesehen sind aufgeständerte Module, die zirka 9.000 kWh Energie für 4.500 Haushalte erzeugen sollen.

Einnahmen für die Kommune

Mit einer finanziellen Teilhabe rechnet auch die Kommune. Bürgermeister Johannes Schmid schätzt die Gewerbesteuer-Einnahmen aus dem PV-Betrieb auf jährlich zirka 14.000 Euro. Hoffnung besteht auch auf den sogenannten „Solarpfennig“. Der Gemeindechef rechnet mit einem jährlichen Einnahmeanteil von zirka 25.000 Euro. Zudem erwartet der Bürgermeister, dass der Vorhabenträger am Projekt auch eine genossenschaftliche Bürgerbeteiligung, zum Beispiel mit der Grafenwöhrer NEW-Neue Energien West und der Bürgergesellschaft zulässt.

Die von der Kommune zu veranlassenden baurechtlichen Schritte erläuterte VG-Geschäftsleiter Matthias Kroher. Der Verwaltungschef verwies auf die Verfahrensschritte im Regelverfahren. Eine Planreife mit Satzungsbeschluss erwartet Kroher im 1. Quartal 2026. Unabdingbar sei im Vorfeld eines Satzungsbeschlusses die Ausarbeitung eines Durchführungsvertrages zwischen der Gemeinde und dem Bauträger, der insbesondere die Verpflichtungen des Vorhabenträgers für die Planung und den späteren Betrieb der Anlage regele, betonte Kroher.

Einstimmiger Beschluss

Bereits in nichtöffentlicher Sitzung vorberaten, gab es aus der Sicht des Gremiums keine Erinnerungen. Der einstimmige Beschluss des Rates umfasste die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens mit einem Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Energiepark Schlammersdorf“ und den gleichzeitigen Billigungs- und Auslegungsbeschluss für den vom Planungsbüro gefertigten Vorentwurf.

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