Schulanmeldung an den Grundschulen der Stadt Weiden

Weiden. Kinder, die im Schuljahr 2023/24 in einer Grundschule in Weiden eingeschult werden, können am 15. März, in der Zeit von 16 bis 17.30 Uhr, an den jeweiligen Sekretariaten der Schulen angemeldet werden. Diese haben für die Schulanmeldung geöffnet.

Schultüte Schulanfang
Symbolbild: Pixabay

Für das Sonderpädagogische Förderzentrum Stötznerschule kann die Anmeldung bereits ab Januar nach telefonischer Rücksprache unter der Telefonnummer 0961 / 391605 – 0 erfolgen.

Für das Schuljahr 2023/24 sind schulpflichtig:

  • Kinder, die bereits zurückgestellt wurden (Geburtsdatum 1. Oktober 2015 bis 30. September 2016)
  • Kinder, die im Zeitraum vom 1. Oktober 2016 bis 30. Juni 2017 und zwischen dem 1. Juli 2016 bis 30. September 2026 geboren wurden.

Der “Einschulungskorridor”

Eingeschult werden können auch Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2017 und 30. September 2017 geboren wurden. In diesem sogenannten
„Einschulungskorridor“ können die Erziehungsberechtigten entscheiden, ob das Kind 2023/24 schulpflichtig wird oder nicht. Die Schule berät und spricht hierzu auch Empfehlungen aus.

Antrag zur Schulpflicht

Auf Antrag schulpflichtig sind Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2017 und 31. Dezember 2017 geboren wurden. Für Kinder, die ab dem 1. Januar auf die Welt gekommen sind, können – nach Erstellung eines schulpsychologischen Gutachtens – Anträge auf Schulpflicht gestellt werden.

* Diese Felder sind erforderlich.