Schulbegleiter – ein wichtiger Helfer in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen

Weiden/Neustadt/Tirschenreuth. Gemäß dem Leitsatz „Hilfe den Bedürftigen“ setzt sich der Malteser Schulbegleitdienst für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder von Behinderung bedrohten Kindern und Jugendlichen in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen ein.

Symbolbild: Pixabay

Die Aufgaben einer Schulbegleitung sind so unterschiedlich wie die Klienten – jeder wird nach dem Grundgedanken der Inklusion in seiner Einzigartigkeit akzeptiert und wertgeschätzt.

Gleichberechtigung gesetzlich verankert

Mit der UN Behindertenrechtskonvention wurde das Recht aller Kinder und Jugendlichen auf die gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen festgeschrieben, unabhängig von ihrer Beeinträchtigung.

Demnach will die Schulbegleitung Kinder und Jugendliche beim Besuch von Regel- und Fördereinrichtungen unterstützen und behinderungsbedingte Benachteiligungen ausgleichen.

Individuelle Betreuung zur Integrationsförderung

Der Schulbegleiter unterstützt den Klienten im Rahmen einer individuellen Einzelbetreuung. Dabei hat er die Aufgabe, die größtmögliche Selbständigkeit zu fördern und die Integration des Klienten in die Gruppe oder Klasse nicht aus den Augen zu verlieren.

Während die Einrichtung weiterhin ihren pädagogischen Kernaufgaben und ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag nachkommt, ist der Schulbegleiter für individuelle Hilfen zur Ermöglichung oder Teilhabe des Klienten zuständig. Zu diesem Zweck ist der Schulbegleiter in engem Austausch mit den beteiligten Lehr- und Fachkräften der Einrichtung.

Konkrete Aufgaben des Schulbegleiters:

Ein Schulbegleiter leistet lebenspraktische Hilfestellung und einfache pflegerische Tätigkeiten sowie Hilfen zur Mobilität. Ebenso unterszütz er im sozialen und emotionalen Bereich und beigt Krisen vor. Auch bei der Kommunikation mit Lehrkräften und Mitschülern, sowie der Arbeitsorganisation und Teilhabe am Unterricht fördert er den Klienten.

“Wir Malteser”, so Dienststellenleiter Dieter Landgraf, “sind der Meinung, dass vor allem durch ein gutes Zusammenwirken aller Beteiligten (Klient, Eltern, Lehrer und Schulbegleiter) der Klient von der Schulbegleitung profitieren kann.”

Schulbegleitdienst als Koordinator

Die Koordination und Leitung des Schulbegleitdienstes ist von Beginn an ein zuverlässiger Ansprechpartner für Klienten, deren Eltern, für die Einrichtung, den Kostenträger, sowie für die Schulbegleiter selbst.

Qualifizierte Mitarbeiter für Inklusionsdienste

Schulbegleiter sind als Mitarbeiter beim Malteser Hilfsdienst angestellt. Die Rolle und der Platz des Schulbegleiter in der Einrichtung werden über den Bedarf des Klienten und über die Wünsche und Erwartungen aller Beteiligten definiert.

Bedarfsgerechte kontinuierlich stattfindende Schulungen verhelfen dazu, dass die Mitarbeiter nicht nur hohe Qualität in der Arbeit als Schulbegleiter mitbringen, sondern auch, dass die Zufriedenheit aller gewährleistet wird.

“Mit diesem Dienst”, so Landgraf, “wollen wir dazu beitragen, Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Einschränkungen, eine Teilnahme am normalen Leben zu ermöglichen!”

Wer erhält eine Eingliederungshilfe?

Eine solche Eingliederungshilfe können Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach §§ 53, 54 SGB XII und SGB IX, sowie § 35a SGB VIII erhalten, die von einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind.

Leistungen des Schulbegleitdienstes

    • Unverbindliche Beratung von Eltern, Einrichtungen und Interessierten
    • Begleitung der Antragstellung und Austausch mit dem Kostenträger
    • Aufnahmegespräche in der Einrichtung oder bei den Eltern
    • Bedarfsgerechte Auswahl des Schulbegleiters
    • Stellen einer Krankheitsvertretung, soweit möglich
    • Ansprechpartner für alle Beteiligten bei Fragen, Konflikten und fachlichen Herausforderungen
    • Teilnahme an Hilfeplangesprächen
    • Fachliche Vernetzung zur bestmöglichen Betreuung des Klienten

Voraussetzung für die Übernahme einer Maßnahme ist das Vorliegen einer Bewilligung durch den Kostenträger.

Fragen oder Intersse?

Für Anfragen, ob Eltern, Einrichtung oder auch Kostenträger stehen die Malteser gerne zur Verfügung. 
Tel: 0961 3898761 oder 0941 5851521

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