Schulweg in Schirmitz wird für 38.000 Euro Mehrkosten komplett erneuert

Schirmitz. Im Zuge der Verlegung von Wasser- und Kanalleitungen sowie Leerrohren für Internet wird der Schulweg vollständig saniert, Mehrkosten liegen bei 38.000 Euro. Der Gemeinderat stimmte ebenso der Erneuerung der Straßenbeleuchtung für rund 21.000 Euro zu.

Im Bild: Bürgermeister Ernst Lenk (links), der sich einen Überblick über den Zustand der Straße verschafft. Foto: Walter Beyerlein

Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig nach Verlegung aller Leitungen den Schulweg im sogenannten Vollausbau wieder ordnungsgemäß herzustellen. Der Schulweg erhält im Zusammenhang mit der Verlegung von Wasserleitung und Kanal nach Beendigung der Arbeiten einen Vollausbau. Zugleich werden Leerrohre für Internetleitungen mit verlegt.

Aktuelle Lage und Eindruck vor Ort

Aktuell werden im Schulweg und in der Naabstraße die Kanalisation und die Wasserleitung neu verlegt. Damit ist es notwendig, die Asphaltdecken aufzuschneiden, um die Leitungen verlegen zu können. Vorausgegangene Arbeiten aus verschiedenen Jahren mit jeweils nachfolgenden Asphaltierungen haben den Schulweg bereits zum Fleckerlteppich gemacht.

Bürgermeister Ernst Lenk hatte vor der Gemeinderatssitzung die Gremiumsmitglieder zu einer Ortsbesichtigung in den Schulweg eingeladen. Dort zeigte das Gemeindeoberhaupt den Gremiumsmitgliedern die Schäden, die zum einen am Rande bei den jetzigen Arbeiten entstanden sind, zum anderen die Stellen im Straßenbelag, die im Laufe von Jahren durch unterschiedliche Arbeiten im „Untergrund“ aus der Deckschicht der Straße einen „Fleckerlteppich“ gemacht haben. Ausdrücklich hob Bürgermeister Lenk im Verhältnis zur Gesamtmaßnahme nur geringen Kosten für den Vollausbau hervor. Gerade mal 38.000 Euro wird das die Gemeinde kosten, weil dafür andere im Leistungsverzeichnis enthaltene Arbeiten entfallen, betonte das Gemeindeoberhaupt.

Im Bild: Bürgermeister Ernst Lenk (links), der sich einen Überblick über den Zustand der Straße verschafft. Foto: Walter Beyerlein

Realität anders als Planung

Die ursprüngliche Planung sah vor, im Bereich der Wasserleitung- und Kanalverlegung einen Vollausbau durchzuführen und die verbleibenden Asphaltflächen abzufräsen und eine vier Zentimeter starke Asphaltdeckschicht über die gesamte Straßenbreite zu ziehen. Es zeigte sich nach den Worten Lenks aber bei den Arbeiten, dass die zum Abfräsen vorgesehene Deckschicht sehr dünn sei und eine Vielzahl von Bruchstellen dieses Abfräsen erschweren würden. Die ausführende Baufirma hat auf diesen Zustand hingewiesen und deshalb jegliche Gewährleistung für den Straßenbau abgelehnt. Das beauftragte Ingenieurbüro hat für den Vollausbau des Schulweges, einschließlich Sickerleitung und Randeinfassung Kosten in Höhe von 38.000 Euro ermittelt.

Bürgermeister Lenk wies darauf hin, dass bei den in den Schulweg einmündenden Straßen keine Änderungen des Straßenbelags vorgenommen werden, dieser wird nur bei der jeweiligen Einmündung in den Schulweg als sogenannte „Trompete“ saniert.

Im Bild: Bürgermeister Ernst Lenk (links), der sich einen Überblick über den Zustand der Straße verschafft. Im Hintergrund die Grundschule von Schirmitz Foto: Walter Beyerlein

Abstimmungen im Gemeinderat

In der Sitzung im Rathaussaal stimmte der Gemeinderat ohne jegliche Diskussion dem vorgestellten Straßenvollausbau zu. Ebenfalls keine Gegenstimmen gab es für die Erneuerung von sechs bestehenden Leuchtstellen sowie Umrüstung einer Leuchtstelle auf LED. Die Erneuerung der Straßenbeleuchtung betrifft ebenfalls den Schulweg. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 21.000 Euro.

Erfreulich die Bautätigkeit von privater Seite im Baugebiet „Im Gwend“. Allein vier Bauanträge einschließlich einer Bauvoranfrage betrafen dieses neue Baugebiet. Einstimmig erteilte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und zur Erweiterung des Anwesens Postkeller 12 auf den Flurnummern 692/4 und 692/8 Gemarkung Schirmitz.

Beratung zu verschiedenen Anträgen

Die Bauanträge für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Blumenstraße 28, Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Im Gwend 4 und der Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage und Geräteraum, im Gwend 10, entsprachen den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Gwend“. Eine formlose Anfrage zur Errichtung eines Bungalows auf dem Grundstück „Im Gwend 21“ mit gewünschter Erhöhung der GRZ wurde vom Gemeinderat positiv betrachtet. Bürgermeister Lenk verdeutlichte die Notwendigkeit der Erhöhung der GRZ mit dem Hinweis auf das Bauvorhaben, nämlich Errichtung eines Bungalows. „Diese Planung nur mit Erdgeschoss lässt sich nur mit Erhöhung der GRZ sinnvoll umsetzen“.

Der Antrag auf Befreiung/Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gladiolenweg“ für die Errichtung einer Hangstützmauer auf Grundstück Flurnummer 633/6 Gemarkung Schirmitz, Blumenstraße 20, entlang der Grenze zu Grundstück Flurnummer 630 Gemarkung Schirmitz mit einer maximalen Höhe von 160 cm in südlicher Richtung sorgte für eine über eine halbstündige Debatte im Gremium. Bürgermeister Lenk verlas dazu Einwendungen von Eigentümern eines derzeit noch landwirtschaftlich genutzten Grundstückes entlang des Baugrundstückes.

Walther Piehler (SPD) sah für die Gemeinde keinen Handlungsspielraum, weil bereits für ähnliche Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt worden war. Ariane Heigl (CSU) störte die geplante Höhe der Stützmauer. Josef Robl (CSU) machte deutlich, dass das Nachbargrundstück derzeit landwirtschaftlich genutzt werde, „jeden Tag“ aber auch bebaut werden könnte. Quer durch das Gremium wurden Meinungen geäußert. Letztlich stimmte dem positiv formulierten Gemeinderatsbeschluss nur Walther Piehler (SPD) zu, die anderen zehn anwesenden Gemeinderatsmitglieder votierten mit einem Nein.

Einfacher dann die Behandlung des Antrages auf Befreiung/Abweichung von den Festsetzungen zur Errichtung einer Stützmauer mit einer Gesamthöhe von 0,70 Meter entlang der Grundstücksgrenze zu Flurnummer 633/25 Gemarkung Schirmitz, Lupinenweg 8. Hier erteilte der Gemeinderat seine Zustimmung.

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