Sibyllenbad wendet die 3G-plus-Regel an

Bad Neualbenreuth. Ab 25. Oktober haben Geimpfte, Genesene oder Geteste freien Zugang zu allen Bereichen. Maskenpflicht bleibt in der medizinischen Abteilung bestehen.

Bereits seit Juni sind die Becken der Heilwasserbadelandschaft wieder gefüllt und der Badebetrieb offen. Ab 25. Oktober fallen dann die Abstandsregelungen und auch das Dampfbad ist wieder verfügbar. Foto: Sibyllenbad

Große Vorfreude löste Werkleiter Gerhard Geiger zunächst beim Team aus, als er seine Entscheidung verkündete: Das Sibyllenbad nutzt ab 25. Oktober in der Badehalle und dem Wellnessbereich die freiwillige „3G plus-Regel“, die die Staatsregierung nun den Thermen und Bädern durch Änderung der Infektionsschutzbestimmungen anbietet.

3G-Regel für Badelandschaft und Wellnessbereich

Zutritt zur Heilwasserbadelandschaft und Wellness erhalten dann ausschließlich Gäste die ihren Corona-Status „Geimpft“ oder „Genesen“ nachweisen können. Auch Gäste, die einen aktuellen negativen PCR Test vorweisen können, sind willkommen.

Wichtig dabei, neben ihren Nachweisen müssen die Kunden zwingend einen gültigen Personalausweis oder Reisepass an der Badekasse vorweisen, so dass eine eindeutige Identifikation der Besucher möglich ist. Sibyllenbad-Chef Geiger darf und wird dann ab dem Drehkreuz die Maskenpflicht und die bisherigen Abstandsregeln außer Kraft setzen.

Mehr Gäste dürfen in die Sauna

„Keine Beckensperrungen mehr wegen Gruppentherapie, erheblich mehr Ruheliegen, keine Eintrittslimitierung in den beiden Bereichen und deutlich mehr Gäste sind dann wieder gleichzeitig in den Saunen erlaubt“, erläuterte Geiger die positiven Effekte der neuen Regel. Vertriebs- und Marketingleiterin Barbara Bannert ist sich sicher, dass die künftige inzidenzunabhängige Regelung des Zutritts auf viel Verständnis bei den Gästen treffen und die Freude ob der Nutzungsmöglichkeiten „fast wie früher“ dominieren wird.

„Für Kunden die dann nicht mehr mit einem Schnelltest ins Sibyllenbad dürfen wird die Hürde höher, dessen sind wir uns bewusst“, so die stellvertretende Werkleiterin. Für die Mitarbeiter der Badekasse bedeutet die neue Regelung Mehraufwand und es werde nicht einfach, Gäste ohne fehlende Dokumente abweisen zu müssen.

Maskenpflicht in der medizinischen Abteilung

Das Sibyllenbad weist darauf hin, dass grundsätzlich im Gebäude und auch in der medizinischen Abteilung weiter Maskenpflicht herrscht und das Abstandsgebot zu beachten ist. „Für sogenannte körpernahe Dienstleistungen, ob in der Medizin oder bei Massagen im Wellnessbereich, gilt unverändert Maskenpflicht für Gäste und Mitarbeiter“. Nur bei diesen Anwendungen sei auch eine Registrierung und Erfassung der Kontaktdaten unverzichtbar. Für den verpachteten Gastronomiebereich des Bades gelten dann auch die „3G-plus-Regeln“.

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