SOS Kinderdorf: Armut ist keine Alternative!

Immenreuth. Aktuell diskutieren die Koalitionsparteien öffentlich über die Frage der Finanzierbarkeit der Kindergrundsicherung. Wird für die Kindergrundsicherung im Staatshaushalt ausreichend Geld zur Verfügung stehen? Für SOS-Kinderdorf eine untragbare Überlegung.

Prof. Dr. Sabina Schutter. Foto: SOS-Kinderdorf/André Kirsch

“Kinderarmut kann nicht die Alternative sein. In den vergangenen Jahren wurden bei großen Krisen immer Mittel im Bundeshaushalt gefunden – ob in der Finanzkrise, der Pandemie oder für das Sondervermögen der Bundeswehr. Wenn die Kindergrundsicherung jetzt keine substanzielle Zäsur ist, wenn wir es uns nicht leisten, dafür auch einmal Geld in die Hand zu nehmen, akzeptieren wir Kinderarmut als Dauerzustand, für den wir nicht bereit sind, Verantwortung zu übernehmen”, so die SOS-Vorsitzende Sabina Schutter. Gerade die Debatte um Arbeitsmarktintegration oder Leistungen der Infrastruktur verkenne, dass armutsbetroffene Eltern schon jetzt alles dafür tun würden, ihre Kinder gut zu versorgen.

Die Kindergrundsicherung ist die große familienpolitische Reform dieser Ampelregierung. Wenn diese jetzt zurückgestutzt wird auf eine Reform der Verwaltung und Digitalisierung, dann ist das ein Armutszeugnis. Dann akzeptieren wir, dass in einem so reichen Land wie Deutschland Geld für alles vorhanden ist, nur nicht für die Kinder.Sabina Schutter, Vorstandsvorsitzende von SOS-Kinderdorf e. V.

Ausgestaltung der Kindergrundsicherung

SOS-Kinderdorf setzt sich für die Gestaltung inhaltlicher Aspekte der geplanten Kindergrundsicherung ein:

  • Alleinerziehende und ihre Kinder sind eine zentrale von Armut betroffene Gruppe. Die Kindergrundsicherung sollte für Kinder in Einelternfamilien keine Verschlechterung darstellen und idealerweise zu einer Vereinfachung führen. Hier ist eine gute Lösung zum Verhältnis von Unterhaltsvorschuss und Kindergrundsicherung dringend notwendig.
  • Was passiert mit der Kindergrundsicherung, wenn die Kinder in stationäre Hilfen zur Erziehung kommen, und was passiert mit den jungen Menschen, die als Careleaver die Jugendhilfe wieder verlassen und nicht zu ihren Eltern zurückkehren? Hier ist die Ausgestaltung einer Schnittstelle zum SGB VIII (Sozialgesetzbuch zur Kinder- und Jugendhilfe) entscheidend.
  • Eine Neuberechnung der Existenzsicherung ist notwendig: SOS-Kinderdorf unterstützt das Ziel des BMFSFJ, die Existenzsicherung mehr an der gesellschaftlichen Mitte zu orientieren und dabei auch Kinder und Jugendliche zu beteiligen.
  • SOS-Kinderdorf vertritt die Auffassung, dass auch geflüchtete Kinder die Kindergrundsicherung erhalten müssen. Eine Diskriminierung anhand des Flüchtlingsstatus ist nicht mit der UN-Kinderrechtskonvention vereinbar. Der Zugang zu allen Integrationsangeboten vom ersten Tag an würde so endlich ermöglicht.

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