Sperrmüllsammlungen in allen Gemeinden: Termine und Infos

Neustadt/WN. Die Sperrmüllabfuhren im Landkreis haben begonnen. Bis Ende Juni fahren die Sammelfahrzeuge alle 38 Gemeinden an, bis die erste Abfuhr für 2017 abgeschlossen sein wird. Im Herbst besteht dann noch einmal die Gelegenheit zu entrümpeln. Damit dabei alles rund läuft gibt das Landratsamt Tipps zum Umgang mit Sperrmüll und zum Verhalten gegenüber der vielen Sperrmüll-Sammler.

Die Termine sind im Abfallkalender 2017 abgedruckt oder können im Internet in Erfahrung gebracht werden. Der Landkreis wird zunächst an die mit den Abfuhrunternehmern vertraglich vereinbarten zweimaligen Straßensammlungen festhalten. Wer einen einzelnen Sperrmüllgegenstand entsorgen will, hat jedes Halbjahr die Möglichkeit ohne große Vorbereitung und ohne zusätzliche Kosten diesen zu entsorgen.

Viele Landkreisbewohner beschweren sich allerdings während der Sperrmüllsammlungen über Belästigungen, vor allem über die an den etlichen Tagen im Voraus durchfahrenden Sperrmüllsammler und über liegengebliebenen Abfällen. So werden häufig Reifen bereitgestellt, von Sperrmüllsammlern aus dem In- und Ausland aufgeladen und beim Vorfinden von besserer “Ware” bei anderen Anwesen einfach wieder abgeladen. Damit im Landkreis die Belästigungen abnehmen, gibt das Landratsamt Handlungsempfehlungen. So darf nur Sperrmüll, also ausschließlich Möbel und sperrige Haushaltsgeräte und keine Reifen, Kleidung oder kleinen Gegenstände abgestellt werden. Außerdem sollte man den Sperrmüll erst am Vorabend der Sammlung zum Straßenrand zu bringen. Das vorzeitige Abstellen von Gegenständen auf öffentlichen Flächen ohne triftigen Grund ist eine unerlaubte Sondernutzung. Kommt es durch die verfrüht entsorgten Gegenstände zu einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden, kann der Besitzer der Gegenstände dafür haftbar gemacht werden.

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Das Landratsamt rät, Sperrmüll erst am Vorabend der Sammlung bereit zu stellen. Zudem sollen keine Sperrmüllsammler auf das Grundstück oder gar ins Haus gelassen werden. Dann kann die Belästigung durch ausländische Sperrmüllsammler eingedämmt werden. Sofern die Sammler defekte Elektrogeräte ausschlachten oder ausführen wollen (Bild), handeln sie gesetzeswidrig. Hinweise nimmt das Landratsamt entgegen.

Gewerbliche Sammler beim Landratsamt anzeigen

Den Sperrmüllsammlern kann nicht verboten werden, Gegenstände für den Eigengebrauch vom Straßenrand aufzulesen. Es häufen sich aber die umherfahrenden Sammler, die gewerblich unterwegs sind. Sie entnehmen im großen Stil die zu verkaufenden Wertstoffe wie Metall oder Elektronik vom Sperrmüll und lassen dabei zerlegte unverwertbare Gehäuse oder zerschlagene Geräte zurück. Die Wertstoffe entgehen dem Landkreis bei der Vermarktung, bei der zumindest ein Teil des Sperrmüllabfalls die Kosten der Sammlung und Entsorgung reduzieren hilft. Meist werden die Geräte auch nicht fachmännisch zerlegt und verwertet. Diese gewerblichen Sammler handeln gesetzeswidrig. Hinweise auf gewerbliche Sammler nimmt das Landratsamt Neustadt entgegen.

Die Sperrmüllsammlung erfolgt mit drei Fahrzeugen. Ein Lastwagen lädt die verwertbaren Holzmöbel. Ein zweites Fahrzeug sammelt die sperrigen Haushaltsgeräte und metallenen Sperrmüllgegenstände, wie beispielsweise Fahrräder und Gartenmöbel. Der dritte Lastkraftwagen schließlich erfasst mit Teppichen, Matratzen und Polstermöbeln den sogenannten unverwertbaren Hausrat. Dieser Sperrmüll wird zum Müllkraftwerk Schwandorf transportiert und dort zumindest noch zur Wärme- und Elektroenergiegewinnung eingesetzt. Das Landratsamt bittet, die Abfälle entsprechend nebeneinander abzustellen. Eine saubere Bereitstellung erleichtert die Verladung und es wird nichts übersehen. Weitere Informationen bei Abfallberater Peter Hägler, Bürgertelefon (09602) 793530

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