Spürbare Bauverzögerung durch archäologisches Begleitgutachten am Kindergarten

Floß. Die derzeit größte Hochbaustelle im Markt, die Erweiterung des Kindergartens „Unterm Regebogen“ der Evangelischen Gemeindediakonie, ist längst zum Gesprächsthema Nummer eins im Flosser Amt geworden.

Das weiße Zelt beherrscht derzeit die Baustelle am Kindergarten „Unterm Regenbogen“. Darunter werden Grabarbeiten für ein archäologisches Begleitgutachten durchgeführt. Foto: Fred Lehner

Auffallend, dass der nach Ostern aufgestellte Hochkran an der Baustelle bisher nicht im Einsatz gesehen wurde. Vielmehr sind es Fahrzeuge mit dem Amtlichen Kennzeichen „BA“ aus Bamberg, die in der Dr.-Martin-Luther-Straße parken. Es sind Mitarbeiter, die an der Erstellung des im Rahmen der Bauplangenehmigung geforderten archäologischen Begleitgutachtens arbeiten.

Noch bevor es zur Errichtung der neuen Friedhofanlage im Jahre 1818 kam, befand sich die Gräberanlage rund um die damalige Simultankirche St. Johannes Baptista, genau an der Stelle, wo heute der Kindergarten „Unterm Regenbogen“ mit Spielhof bis zur Kirche steht. Die seit Wochen anstehenden archäologischen Arbeiten wurden nach Ostern aufgenommen, genau zu dem Zeitpunkt, wo der Bauträger den Kindergarten räumte und in das Gemeindehaus mit Containern umzog. Damit sollte Gewähr dafür gegeben sein, dass ein in Betrieb befindlicher Kindergarten während der Bauzeit nicht hinderlich ist.

Verzögerungen mit Folgen

Die in diesem Ausmaß durch die Grabungsarbeiten nie vorhergesehene Bauverzögerung beeinflusst nicht nur alle festgelegten Bautermine, sie ist zwangsläufig auch zur Kostenfrage des Bauprojekts geworden. Unter den gegebenen Umständen hätte es jedenfalls des Auszuges der Kinder im Kindergarten nach der Osterzeit noch nicht bedurft, zumal sämtliche Bauarbeiten bis heute und eventuell noch länger zurückgestellt werden mussten.

Das aber lässt sich nicht mehr ändern, selbst wenn sich nicht nur bei der Bevölkerung langsam Ärger breit macht. In den Vorausplanungen zwischen Bauherrn und Bauleitung ist festgehalten, dass der Bezug des sanierten und umgebauten Hauses des Kindergartens bis Ende dieses Jahres vorgesehen ist.

Platzt der “Einzugstermin”?

Ob diese Terminierung eingehalten werden kann, muss nach Lage der Dinge ernsthaft in Zweifel gezogen werden. Jetzt schon wird darüber gesprochen, wer eventuell anfallende, höhere Baukosten aufgrund dieses Bauverzuges übernehmen muss. Nach Meinung der Bevölkerung könne man dem Bauträger solche Kostenmehrungen nicht aufbürden, das müsste ausschließlich Sache der öffentlichen Hand sein, auf deren Weisung die Maßnahmen, die den Denkmalschutz dienen, durchgeführt werden müssen.

Eine eventuelle auftretende Bauverzögerung führt außerdem zu einer Verlängerung der Nutzung des Gemeindehauses als Kindergarten. Wieder ein schwieriges Genehmigungsverfahren, mit dem der Bauträger zu keiner Zeit gerechnet hat.

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1 Kommentare

Leser - 03.07.2024

Na wenigstens kommen die Kinder dann nicht wieder mit Zähnen oder Knochen in den Taschen nach Hause die sie im Garten beim spielen ausgegraben haben.