Stadtgalerie-Parkhaus: Stadt muss Bebauungsplan nachbessern

Weiden. Der Verwaltungsgerichtshof in München erklärte den Bebauungsplan des Stadtgalerie-Parkhauses für unwirksam. Anlieger hatten gegen den Bebauungsplan der Stadt geklagt.

Vertreten hat die Klage Rechtanwalt Dr. Burkhardt Schulze. Er und die Kläger sind der Meinung, dass ihre Rechte als Anwohner neben der Parkgarage nicht ausreichend berücksichtigt werden. Dem stimmte der Verwaltungsgerichtshof jetzt zu. Die Stadt Weiden muss den Bebauungsplan nachbessern.

Die Mängel sahen die Münchner Richter darin, dass das Gebäude zu groß bemessen und darin, dass das Gebiet rund um das Parkhaus ein Mischgebiet und kein Kerngebiet, wie im Plan angegeben, sei. Im März wollen die Richter nach Weiden kommen und sich selbst ein Bild von der Situation machen. Bis dahin soll der Bebauungsplan seitens der Stadt abgesegnet sein.

Die Baustelle der Stadtgalerie an sich ist davon nicht betroffen. Hier soll wie geplant im November der Grundstein gelegt werden.

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