Stadttaubeninitiative in Weiden fordert Taubenschläge statt Fütterungsverbot

Weiden. Am 6. November entscheidet der Stadtrat über BV/223/2025: ein städtisches Fütterungsverbot für Tauben ohne Taubenhäuser. Tierschützer widersprechen und fordern betreute Schläge mit Eiertausch nach Augsburger Modell.

Josefshaus
Foto: Stefan Kraus

Am 6. November entscheidet der Weidener Stadtrat über die Beschlussvorlage BV/223/2025, die ein städtisches Fütterungsverbot für Tauben vorsieht und den Bau von Taubenhäusern ablehnt. Die Stadttaubeninitiative Weiden wendet sich mit einem ausführlichen Schreiben an die Rätinnen und Räte und fordert sie auf, den Vorstoß abzulehnen; Unterzeichnerin Mirjam Schöberl nennt fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Gründe.

Streit um Fütterungsverbot in Weiden

Die Initiative betont, dass ein Fütterungsverbot die Taubenzahl nicht senkt, weil Stadttauben standorttreu bleiben und schwächere Tiere langsam verhungern, während stärkere überleben. Zur Untermauerung verweist sie auf eine Darstellung der Stadttaubeninitiative Lüneburg zum Versuch von Dr. Haag-Wackernagel: “Nach dem Tierversuch des berüchtigten Biologen Dr. Haag-Wackernagel dauert das Verhungern von Tauben 23 Tage, das ihrer Küken 1 bis 12 Tage. Es ist alles andere als schmerzfrei, weil erst ganz am Schluss das Herz und das Hirn aussetzen, d.h. bis hin zum Versagen der einzelnen Organe wird das Sterben über viele Tage bei vollem Bewusstsein erlebt.”

Außerdem warnt die Initiative, dass hungrige Tiere in der Gastronomie noch stärker nach Essbarem suchen und in der Not häufiger brüten. Als Alternative schlägt sie betreute Taubenhäuser mit kontrollierter Fütterung und Eiertausch nach dem Augsburger Modell vor und kritisiert, dass die Verwaltung Vergleiche mit anderen Städten zieht, die ausnahmslos auf ein Gesamtkonzept mit Schlägen und Betreuung setzen.

Tierschutzargumente und Zitate aus Empfehlungen

Mit Blick auf den Tierschutz führt die Initiative Empfehlungen des Tierschutzbeirats des Landes Niedersachsen an und hebt wörtliche Passagen hervor: “Fütterungsverbote als kommunale Einzelmaßnahme im Zusammenhang mit Vergrämungsmaßnahmen verursachen zunehmend eine tierschutzrelevante Verelendung der Tiere.” Ebenso zitiert sie: “In Städten mit Fütterungsverboten ohne Stadttaubenmanagement sind die Tiere in der Regel untergewichtig und leiden unter schweren Durchfällen (Hungerkot)”. Ein weiterer Auszug lautet: “In den Städten liegen Haare, Fäden und Kunststoffbänder von Bekleidung und Verpackungen auf den Straßen, wo die Stadttauben ganztägig nach Fressbarem suchen. Stadttauben haben geschuppte Füße, die wie Widerhaken auf diese Fäden wirken. Je länger eine Stadttaube in der Stadt nach Nahrung suchen muss, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese Fäden haften bleiben, mit der Folge, dass die Fäden sich immer fester ziehen, die Zehen abgeschnürt werden, sich entzünden und nach einem schmerzhaften und Wochen andauernden Prozess absterben. Viele Stadttauben haben daher stark verkrüppelte Füße und sind dauerhaft behindert. Dies ist eine direkte Folge eines ausschließlichen Fütterungsverbotes. Erfahrungen aus Kommunen mit betreuten Taubenschlägen zeigen, dass Verschnürungen an Taubenfüßen kaum vorkommen. Dort müssen die Tiere zur Futtersuche nicht umherlaufen.”
Im lokalen Alltag verweist die Initiative auf Beobachtungen in der Weidener Fußgängerzone mit verletzten Tieren auf Futtersuche und argumentiert, dass sogenannter Hungerkot schwerer zu entfernen ist als der Kot artgerecht ernährter Tiere. Nach ihrer Darstellung lassen sich Tiergesundheit und Stadthygiene durch betreute Futterstellen und Schläge besser steuern.

Rechtliche Bewertung und Fürsorgepflicht

Juristisch ordnet die Initiative ein, dass ein pauschales Verbot auf ein Verhungern der Tiere abzielt und damit milderen, wirksamen Mitteln wie betreuten Schlägen mit Eiertausch den Vorrang nehmen würde. Als Bezug nennt sie Artikel 20a des Grundgesetzes mit dem Wortlaut: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere” und verweist auf das Tierschutzgesetz, das Leid ohne vernünftigen Grund untersagt; ein Gutachten der Berliner Landestierschutzbeauftragten bestätigt laut Initiative die Fürsorgepflicht der Kommunen für verwahrloste Haus- und Fundtiere sowie die Unzulässigkeit reiner Fütterungsverbote ohne Versorgungskonzept.

Beim Thema Kosten kritisiert die Initiative die in der Vorlage genannten bis zu 22.000 Euro pro Taubenschlag und stellt ein günstigeres Vorgehen vor. Demnach reichen Materialkosten von etwa 5.000 Euro für Holzbau, Nistregale und Kotbretter, zwei Arbeitstage des Bauhofs für den Einbau in einen geeigneten Dachboden, jährliche Futterkosten von rund 2.000 Euro sowie eine ehrenamtliche oder mit Aufwandsentschädigung vergütete Betreuung; zudem verweist die Initiative auf Erfahrungen mit Dienstleistern wie Luvia Stadttaubenmanagement und auf Beispiele aus bayerischen Städten, die ihre Konzepte fortführen.

Kommunaler Kontext, Reinigung und nächste Schritte

Zur Einordnung erinnert die Initiative an frühere Ankündigungen der Stadt seit Juli 2022 und Oktober 2023, Taubenschläge unter anderem am Josefshaus zu schaffen, und moniert die nun geplante Kehrtwende zu einem reinen Verbot. Ein Pressebericht vom 27. August 2025 zitiert eine Sprecherin der Stadt: “Der meiste Dreck fällt am Josefshaus an, doch das ist in privatem Besitz, weshalb für die Stadt keine Kosten entstehen. Im restlichen Stadtgebiet gibt es keine Taubenkot-Hotspots. Die Stadt wird ganz normal von Mitarbeitern des Bauhofs gereinigt. Im Zuge dieser Arbeiten wird auch Dreck, der durch Tauben entsteht, entfernt. Zusätzliche Kosten fallen auch dafür nicht an.” Außerdem stellt die Initiative klar, dass die Bürgerliste zwei Schläge am Josefshaus und am Alten Rathaus beantragt habe und auch die SPD betreute Schläge fordere; sie schlägt ergänzend vor, Photovoltaikanlagen mit Taubenschutz zu versehen, und ruft zu einem Austausch an Hotspots auf, um ein Gesamtkonzept nach Augsburger Vorbild umzusetzen. Die Aktiven verweisen auf bereits über 3.000 ausgetauschte Stadttauben-Eier in Weiden, darunter Einsätze am Dachboden des JUZ und an der Fassade des NOC mit einer sechs Meter langen Leiter.

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1 Kommentare

Martina Patterson - 06.11.2025

Ich schließe mich der Forderung “Taubenschläge statt Fütterungsverbot” an, denn ein systematisches verhungern lassen der Tiere ist inhuman!