Sterben in der Gemeinde wird teurer

Altenstadt/WN. Die Grabnutzungsgebühren steigen nach der grundlegenden Neukalkulation vor vier Jahren moderat. Sie bleiben gleichwohl ein politischer Preis. Wollte die Gemeinde eine hundertprozentige Deckung erreichen, müsste sie um das Doppelte erhöhen.

Die Grabnutzungsgebühren steigen geringfügig. Die ebenfalls geänderte Friedhofssatzung verbietet unter anderem Grabschmuck auf dem Urnenfeld und bei künftigen Baumbestattungen. Foto: Gabi Eichl

Die verschiedenen Grabarten kosten nach dem jüngsten Beschluss des Gemeinderates rückwirkend von Jahresbeginn an zwischen 50 und 100 Euro mehr für die vorgeschriebene Ruhezeit von 15 Jahren (siehe Kasten).

Kostendeckungsgrad von bestenfalls 50 Prozent

Vor dem Beschluss über die neue Gebührensatzung hatte Ingrid Hannemann von der Kubus Kommunalberatung und Service GmbH den Gemeinderäten vorgerechnet, dass der Friedhof in den vergangenen vier Jahren einen Kostendeckungsgrad von im besten Fall 50 Prozent erreicht habe.

Den Berechnungen Hannemanns zufolge müssten laufende Kosten von etwa 92.000 Euro durch die Grabnutzungsrechte von nicht ganz 50 Bestattungen in vier Jahren gedeckt werden.

Mit 48 Bestattungen keine Kostendeckung zu erreichen

Das jedoch ist ein Rechenmodell, dem allenfalls Rechnung zu tragen wäre, wenn jede der genau 48 Bestattungen der vergangenen vier Jahre in einer Gruft mit Übergröße geendet hätte.

Dazu kommt, dass 30 Prozent der Gräber nach der Ruhezeit aufgelassen werden, wie Wolfgang Zwack von der Friedhofsverwaltung sagt. Ein Trend, der seit etwa drei Jahren zu beobachten sei: „So frisst sich der Friedhof langsam auf“, sagt Zwack.

Künftig nur noch Bio-Urnen auf dem Friedhof gestattet

Mit der Gebührensatzung verabschiedet der Gemeinderat auch eine angepasste Friedhofs- und Bestattungssatzung, deren wesentliche Änderungen vor allem Urnenbestattungen betreffen.

So ist nun festgeschrieben, dass auf dem Friedhof künftig ausschließlich Bio-Urnen zugelassen sind, wobei Zwack erläutert, dass es dabei um die Überurne geht, denn der Urnenkern sei seit langem schon „bio“.

Bestatter bieten inzwischen auch kaum mehr andere als Bio-Urnen an, die im Lauf der Zeit wie ein Sarg zerfallen.

Urnenfeld und Baumbestattung: Grabschmuck verboten

Deutlich geregelt ist in der neuen Satzung die Frage des Grabschmucks auf dem Urnenfeld und bei der Baumbestattung: Der ist schlichtweg verboten. Erlaubt sind Platten zur Beschriftung, und auch da müssen es Platten aus Bronze sein, wie Zwack auf Nachfrage Michael Eismanns (FWG) bestätigt, denn man wolle ein einheitliches Bild.

Dominik Baschnagel (CSU) fragt: „Das heißt, bei einer Baumbestattung oder auf dem Urnenfeld darf man niemals eine Rose hinlegen?“ Die Antwort Zwacks ist eindeutig: „Richtig.“

Auf dem Urnenfeld wie bei künftigen Baumbestattungen ist laut Satzung Grabschmuck nur bis maximal 14 Tage nach der Beerdigung gestattet und muss dann vom Grabeigentümer entsorgt werden. Geschieht das nicht, räumt die Gemeinde alles auf Kosten des Grabeigentümers weg. Auch später abgelegter Grabschmuck wird von der Gemeinde entsorgt und nicht ersetzt.

Sinn dieser Bestattungsform: Keine Grabpflege

Es sei ja gerade Absicht der Grabeigentümer wie auch derjenigen, die sich auf diese Weise bestatten ließen, dass keine Grabpflege notwendig sei, sagt Zwack. Und die Gemeinde könne nur dann über die Flächen mähen, wenn diese nicht mit Grabschmuck vollgestellt seien. Wer sein Grab schmücken wolle, könne alternativ ein Urnengrab oder die Urnenwand wählen.

Aufrüstung auf Glasfaser

Mit zwei Gegenstimmen abgesetzt wird ein Tagesordnungspunkt, in dem es um die Übertragung des Aufgabenbereiches des Gemeinderates auf den Haupt- und Finanzausschuss und den Bauausschuss im Rahmen von Gesetzesänderungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie gegangen wäre.

Bürgermeister Ernst Schicketanz weist darauf hin, dass die Baustelle am Rathaus von dieser Woche an der Aufrüstung auf Glasfaser geschuldet sei.

Ehemaliges Pfarrhaus: Demnächst Planungsentwürfe

Der CSU-Sprecher Ralph Bauer erkundigt sich nach dem Stand der Dinge auf dem Grundstück des ehemaligen Pfarrhauses. Laut Schicketanz sind die Erdhaufen dort inzwischen untersucht („es passt alles“), das Material werde in Kürze abgefahren. Erste Planungsentwürfe würden dem Gemeinderat demnächst vorgestellt.

Eine Hausfront als Werbefläche: “Darf das sein?”

Der FWG-Sprecher Bernhard Pscheidt fragt in Bezug auf das letzte Haus in der Hauptstraße Richtung Neustadt/WN, das zunehmend Werbefläche werde: „Ist das in der Form so zulässig?“ Man werde das – da Bundesstraße – vom Staatlichen Bauamt prüfen lassen, sagt Schicketanz.

Die neuen Grabnutzungsgebühren 

  • Einzelgrab: 600 Euro (bisher 550 Euro)
  • Doppelgrab mit Gruft: 1.150 Euro (bisher 1.100 Euro)
  • Gruft mit Übergröße: 2.100 Euro (bisher 2.100 Euro)
  • Urnenerdgrab: 600 Euro (bisher 500 Euro)
  • Urnennische bzw. Grab im Urnenfeld: 600 Euro (bisher 550 Euro)
  • Baumgrab für Urnen: 500 Euro

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