Sibyllenbad widerspricht Heilbäder-Verband

Neualbenreuth. Viele Heilbäder aus Bayern fordern 2G statt 2G-Plus. Das Team des Sibyllenbads erklärt, warum es sich der Forderung nicht anschließt.

Im Sibyllenbad gilt 2G-Plus. Statt des negativen Tests ist auch der Nachweis einer Auffrischungsimfung erlaubt. Bild: Thomas Kujat

Der Bayerische Heilbäder-Verband fordert, dass Genesene und Geimpfte auch ohne negatives Corona-Testergebnis, also 2G, Zutritt zu Bayerns Heilthermen haben. Auch die Verantwortlichen in Europas übernachtungsstärkstem Kurort Bad Füssing schließen sich den Forderungen an, heißt es in einer Pressemitteilung. Sie begründen dies damit, dass sie über umfassende Hygiene- und Sicherheitskonzepte verfügten. Derzeit gilt in den Bädern 2G-Plus, also Impf- und Genesenennachweis plus negativer Test. Alternativ ist seit kurzem statt eines negativen Tests auch eine Auffrischungsimpfung zugelassen.

120 Personen auf einmal erlaubt

Barbara Bannert, Pressesprecherin des Kurmittelhauses Sibyllenbad, will sich dieser Forderung jedoch ohne weiteres nicht anschließen und hat die Meldung deshalb auch nicht in ihren Presseverteiler aufgenommen, sagt sie. Denn 2G statt 2G-Plus mache die Situation nicht einfacher. Denn mehr Personen dürften dadurch ja auch nicht ins Bad, argumentiert Bannert. Wie alle Bäder darf auch das Sybillenbad nur 25 Prozent der Gesamtkapazität auslasten. Das heißt, gerade dürften ohnehin nicht mehr als 120 Personen gleichzeitig im Bad sein. Ein Wegfall der Testpflicht würde daran nichts ändern. “Das würde uns betriebswirtschaftlich gar nichts bringen”, sagt Bannert.

Hotels und Gaststätten herbe Verluste

Zumal, so erklärt Bannert, könne man im großzügigen Vorraum des Bades auch Selbsttests unter Aufsicht anbieten. “Das klappt mittlerweile sehr gut”, betont die Pressesprecherin. Den Betrieb zu schließen, sei gerade keine Option. Die Verluste übernehme aber im Falle des Sybillenbads auch der Zweckverband. Viel schlimmer seien die privatwirtschaftlichen Betriebe dran, die indirekt auch an der vollen Auslastung des Sybillenbads hängen, wie Hotels oder Gaststätten.

Was bessere Lösungen seien, überlasse sie den Entscheidungen der Wissenschaft und Politik. Oberste Priorität sei: “Wir wollen einen sicheren Betrieb.”

Das sind die aktuellen Regeln im Sibyllenbad

  • Zutritt für die Bade- und Wellnesslandschaft nur geimpft oder genesen zusätzlich mit negativem Schnelltest (anstatt Test gilt auch eine Aufrischungsimpfung)
  • Dampfbäder und orientalischer BadeTempel geschlossen
  • Aufgüsse ohne Aufgussverteilung – „Wedeln“
  • Grundsätzlich Mund-Nasenschutz ausschließlich mit FFP-2 Maske
  • Limitierung der Anzahl der anwesenden Gäste in Badehalle und Saunabereich
  • Gastronomie bis auf Weiteres geschlossen

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