Tatort Psychiatrie: Zwei Jugendliche wegen Tötungsdelikten vor Gericht

Weiden/Regensburg. Das Landgericht Weiden verhandelt demnächst gegen zwei Jugendliche (15 und 17) aus der nördlichen Oberpfalz. Ihnen wird Mord und versuchter Totschlag vorgeworfen. Tatort waren psychiatrische Kliniken in Regensburg.

Forensik Regensburg
Die Forensik und Jugendforensik auf dem Gelände des Bezirkskrankenhauses (medbo) für Straftäter, daneben befindet sich die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Foto: Karin Daubenmerkl

Die Angeschuldigten sind halbe Kinder, Tatort war jeweils das Bezirksklinikum Regensburg (medbo). Beide Jugendliche waren dort auf Basis gerichtlicher Beschlüsse untergebracht. Die Verfahren finden vor der 1. Jugendkammer am Landgericht Weiden hinter verschlossenen Türen statt. Auch die Urteilsverkündung ist aufgrund des Alters der Beschuldigten nicht öffentlich.

Netto-Räuber: Jugendlicher rastet im Gericht aus

Zunächst steht ab Mittwoch, 13. November, der 17-Jährige aus dem Landkreis Tirschenreuth vor Gericht. Seine letzte Verhandlung ist noch gar nicht lange her und im Gedächtnis der Justizmitarbeiter geblieben: Im April 2024 war der junge Mann wegen eines Raubüberfalls auf „Norma“ in Waldsassen verurteilt worden. Er hatte im August 2023 im Alter von 15 Jahren eine Kassiererin im Discounter in Waldsassen überfallen, vermummt mit Sturmmaske, bewaffnet mit einem Butterfly-Messer.

Aufgrund psychischer Beeinträchtigungen durch Suchtmittelkonsum war er aus der Jugendforensik zur Verhandlung vorgeführt worden – in Fuß- und Handfesseln. Verurteilt wurde er letztlich zu 2,5 Jahren Haft wegen schweren Raubes.

Beim Prozess in Weiden war er im Justizgebäude ausgerastet und musste von den Wachtmeistern unter Kontrolle gebracht werden. Auch diese Delikte – Bedrohung und Sachbeschädigung – fließen in die jetzige Anklage ein. Zurück in der Jugendforensik in Regensburg kam es zu einer noch schwerwiegenderen Tat. Der 16-Jährige griff einen Mitpatienten derart massiv an, dass aus Sicht der Staatsanwaltschaft Weiden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorliegen.

Da die Staatsanwaltschaft von der Schuldunfähigkeit ausgeht, handelt es sich um ein Sicherungsverfahren. Die Jugendkammer wird lediglich über die Anordnung einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus entscheiden, nicht aber über eine Verurteilung oder Bestrafung.

Mitpatient (7) getötet: Verhandlung gegen 15-Jährigen

Der zweite Fall hat deutlich mehr Schlagzeilen gemacht: Ab 18. Dezember muss sich ein 15-Jähriger aus dem Landkreis Neustadt/WN wegen Mordes verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft ihm vor, im Oktober 2023 im Alter von 14 Jahren einen Patienten (7) im Bezirksklinikum Regensburg erstochen zu haben.

Der Teenager war seit Januar 2023 als 13-Jähriger in der geschlossenen Abteilung der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht worden, nachdem er durch Amok-Pläne auffällig geworden war. Die Polizei stufte ihn als Gefährder ein. Der Jugendliche wurde zudem zur Gefahrenabwehr durch eine Fußfessel überwacht, ebenfalls eine polizeiliche Maßnahme. Seine Tötungsfantasien legten sich in der Unterbringung aber nicht.

Vielmehr schmuggelte er im Herbst nach einem Besuch bei seinen Eltern im Landkreis Neustadt/WN zwei Messer in die Klinik, wenige Tage vor der Tat. Am Tag der Tat, einem Donnerstagmorgen, postete der 14-Jährige gegen 9 Uhr auf Instagram ein Foto von sich mit einem Fleischermesser, aufgenommen in einem Waschraum. Titel „Revenge“. Er nutzte die folgende Pause und stach erst auf einen Lehrer (63) der „Schule für Kranke“, dann auf den siebenjährigen Patienten der benachbarten Tagesklinik ein. Ein Erzieher griff ein und erlitt ebenfalls Verletzungen. Der Gutachter geht von einer Verminderung der Schuldfähigkeit aufgrund einer psychiatrischen Erkrankung aus.

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