Teurer Grabbesuch: Seitenscheibe eingeschlagen, Rucksack geklaut, Geld abgehoben
Eschenbach. Nur schnell eine Viertelstunde am Grab vorbeischauen: Wer denkt da schon daran, sein Auto diebstahlsicher zu machen? Ein gut sichtbarer Rucksack im Wagen war jedoch für einen Dieb zu verführerisch. Und dann ist auch noch die Bankkarte darin.
Laut Polizeiinspektion Eschenbach hat die Eigentümerin ihr Fahrzeug am Samstag zwischen 14 Uhr und 14.15 Uhr am Friedhof Eschenbach abgestellt. Diese kurze Zeitspanne reichte einem dreisten Dieb, die Seitenscheibe des Beifahrerfensters einzuschlagen und einen Rucksack mitzunehmen.
Schlimmer noch: Im Rucksack befand sich das Portemonnaie samt Bankkarte. Dem unbekannten Täter gelang es anschließend, bei einer ortsansässigen Bankfiliale rund 1000 Euro abzuheben. Insgesamt belaufe sich der Schaden auf etwa 2250 Euro. Die Polizeiinspektion Eschenbach hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet etwaige Zeugen um Hinweise unter der Telefonnummer 09621/890-0.
Tipps der Polizei: Ihr Auto ist kein Tresor!
Nur kurz das Auto verlassen, um zu tanken oder etwas einzukaufen, schon ist das Fenster eingeschlagen und die Handtasche oder das Portemonnaie sind weg. Zum Ärger über den Diebstahl kommen teure Reparaturen auf den Besitzer zu.
- Lassen Sie keine Wertsachen (wie Handy, Laptop, Kamera) oder Bargeld sichtbar im Auto liegen. Meist sind solche Gegenstände vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch Ihr mobiles Navigationsgerät sowie die Halterung sollten Sie beim Verlassen des Wagens entfernen.
- Lassen Sie Ausweise, Fahrzeugpapiere, Hinweise zur Wohnungsanschrift und Hausschlüssel nie im Fahrzeug. Zum Autodiebstahl könnte sonst noch ein Wohnungseinbruch hinzukommen.
- Bewahren Sie keine Wertsachen im Kofferraum auf. Nehmen Sie bei Übernachtungen auf Urlaubs- oder Geschäftsreisen sämtliches Gepäck aus dem Kofferraum.
- Halten Sie auch während der Fahrt Ihr Fahrzeug verschlossen, um Blitzdiebstähle aus dem Auto, etwa während des Haltens an einer Kreuzung, zu verhindern.
- Melden Sie jeden Diebstahl der Polizei. Nehmen Sie nach einem Aufbruch keine Veränderungen am/im Fahrzeug vor.
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