Todesfall nach Tortellini: Kripo Amberg ermittelt wegen fahrlässiger Tötung

Schwarzenfeld. Die Kriminalpolizei ermittelt nach dem Tod einer 46-jährigen Restaurant-Besucherin wegen fahrlässiger Tötung. Zudem liegen erste Laborergebnisse zu der Tortellini-Probe vor.

Können Nudeln töten? Der Tod einer 46-jährigen Altenpflegerin nach einer Portion Tortellini in einer Trattoria im Landkreis Schwandorf gibt Rätsel auf. Foto: OberpfalzECHO

Wie Polizeisprecher Michael Zaschka am Freitagmittag mitteilte, untersucht die Kriminalpolizeiinspektion Amberg in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Schwandorf einen möglichen Zusammenhang mit einem Gaststättenaufenthalt Tage zuvor. Die Untersuchungen dazu dauern noch an.

Parallel läuft ein weiteres Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung mit mehreren anderen geschädigten Personen. In diesen Fällen waren Personen im gleichen Restaurant zum Essen und hatten anschließend körperliche Beschwerden.

Ergebnis liegt vor: Bacillus cereus

Es liegen zudem erste Laborergebnisse des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vor, wie Manuel Lischka, Sprecher des Landratsamtes Schwandorf bestätigt. Demnach wurde in den gekochten Tortellini, welche die Frau gegessen hat, “Bacillus cereus” nachgewiesen. Dazu wurde eine Rückstellprobe der Mahlzeit untersucht. Das Rohprodukt, getrocknete Tortellini, war laut Lischka ohne Befund. Nach Auskunft des Landkreissprechers sind Gastronomen verpflichtet, solche Rückstellproben aufzubewahren. “Dies wurde im vorliegenden Fall auch ordnungsgemäß getan.”

Die Ermittlungen seitens des Landratsamtes Schwandorf sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Unter anderem wird auf die Ergebnisse der Lebensmittelbehörde des Tortellini-Herstellers gewartet. Mit den Ergebnissen wird Anfang nächster Woche gerechnet.

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1 Kommentare

Sven - 27.09.2024

Das ist leider falsch, Rückstellproben sind nicht verpflichtend, schon gar nicht in der Gastronomie. Früher gab es das in der Gemeinschaftsverpflegung sowie ab 30 Portionen. https://www.hygiene-netzwerk.de/gesetzliche-grundlage-zu-rueckstellproben Da sollte der Landkreissprecher sich mal in house mit dem Lebensmittelkontrolleur abstimmen.