Trabitzer Rat diskutiert über Solarlaterne und Baumfällungen

Trabitz. In der Gemeinderatssitzung wurden verschiedene Beschlüsse gefasst, darunter die Installation einer Straßenlaterne und das Ablehnen der Fällung zweier Buchen. Weitere Themen waren die Instandsetzung von Wegen und das Problem gestohlener Verkehrsschilder.

Eine Kronenpflege halten Gemeinderat und Bürgermeisterin bei diesem "Buchen-Zwilling" in Pichlberg für geboten. Eine Fällung lehnen sie aber mehrheitlich ab. Foto: Bernhard Piegsa

Eine Liste von Beschlussvorschlägen des Bauausschusses stand im Mittelpunkt der ersten Trabitzer Mai-Gemeinderatssitzung. Unter anderem sprachen sich die Ratsmitglieder dafür aus, gegenüber dem Anwesen Bärnwinkel 20 eine solarstrombetriebene Straßenlaterne zu postieren. Sie folgten damit einem Antrag aus dem Kreis der Ortsbevölkerung. Mit der aus Sonnenstrom gespeisten Leuchte erspart sich die Gemeinde das kostspielige Verlegen eines Erdkabels.

Keine Mehrheit fand der von Einwohnern vorgetragene Wunsch, zwei Buchen in Pichlberg gegenüber Hausnummer 18 zu fällen und durch Neuanpflanzungen zu ersetzen: Das Ansinnen wurde mit neun zu vier Stimmen klar abgelehnt. Die Befürworter der Fällung im Ratsgremium hatten geltend gemacht, dass die Baumpflege mit beträchtlichen Kosten von etwa 1.500 Euro verbunden sei.

Weitere Beschlüsse und Anliegen

Weitere Beschlüsse betrafen die Verbreiterung eines Grabenüberwegs nahe der Straße Trabitz-Troglau zwecks verbesserter Zufahrt zu einer landwirtschaftlichen Grundfläche, die an der Haidenaab gegenüber Birkhof liegt, und die Absicherung eines Hangabschnitts an der Hessenreuther Straße in Zessau beim Anwesen Müller. Vor der endgültigen Entscheidung über die Instandsetzung eines Abschnitts des Weges Flurnummer Pichlberg 215 (nordöstlich des Ortes) will die Gemeinde den genauen Verlauf der Flurstücksgrenzen feststellen.

Die Entscheidung über die Sanierung von Wegen in den Gemarkungen Pichlberg (Flurnummern 194 nördlich des Ortes) und Feilersdorf (Flurnummer 97 südlich des Ortes) wurde vertagt.

Einen Bürger, der beantragt hatte, ein auf dem Grund eines anderen Einwohners platziertes Radweg-Hinweisschild nordöstlich von Pichlberg versetzen zu lassen, wird die Gemeinde an das Landratsamt verweisen, weil das Schild dem Landkreis gehört, der es in Absprache mit dem Grundeigentümer dort aufgestellt hatte. Der Antragsteller hatte beklagt, dass das Schild schwere Landmaschinen zwinge, an der dort befindlichen Wegkreuzung weit ausholen zu müssen, wobei häufig sein Grundstück befahren werde. Auch in diesem Bereich sieht die Gemeinde die Notwendigkeit, die genauen Grenzverläufe zu ermitteln.

Schäden und Ärgernisse

Aufgrund von Hinweisen aus der Jagdgenossenschaft Weihersberg informierte Bürgermeisterin Carmen Pepiuk außerdem über drei schadhafte Wege in der Umgebung des Schlossdorfs. Einer dieser Wege unmittelbar südlich des Ortes, der vorrangig saniert werden müsste, sei bereits im Vorjahr hergerichtet worden, doch das verwendete Füllmaterial habe sich nicht als dauerhaft genug erwiesen.

Ferner sei die Gemeindeverwaltung auf die Reparaturbedürftigkeit eines Weges südlich von Burkhardsreuth aufmerksam geworden. Eine Baufirma habe jedoch Bedenken geäußert: Der Weg sei sehr steil, eine Schotterung werde nicht lange halten, allenfalls komme eine Asphaltierung in Betracht. Eine Entscheidung zu diesen vier Wegen traf der Gemeinderat noch nicht.

Wozu braucht man Durchfahrtverbotsschilder? Was auch immer der Grund ist: Die Gemeinde will mit festerer Montage und unauslöschlicher Kennzeichnung dem Schilderklau einen Riegel vorschieben. Foto: Bernhard Piegsa

Auf ein seit einiger Zeit überhandnehmendes Ärgernis wies Konrad Dippel hin: Aus unerfindlichen Gründen würden immer wieder Verkehrsschilder „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ gestohlen. Bürgermeisterin Pepiuk entgegnete, dass das Problem auch ihr bekannt sei. Mit Dippel war sie sich einig, dass solche Diebstähle „kein Kavaliersdelikt“ seien, zumal ein solches Schild 100 Euro koste. Wie auch von Dippel vorgeschlagen, werde man an gemeindeeigenen Verkehrszeichen eine verbesserte Befestigung der Schilder und eine unauslöschliche Eigentümerkennzeichnung prüfen.

Von fragwürdiger Nostalgie zeugen die Parolen und verbotenen Symbole auf einem Steg in Trabitz. Per polizeilicher Anzeige will die Gemeinde erreichen, dass die Urheber auf rechtsstaatliche Weise eins “auf die Zwölf” bekommen. Foto: Bernhard Piegsa

Eine andere „Kennzeichnung“ wolle die Gemeinde allerdings selbst konsequent beseitigen: Auf einem Steg beim Heindlweiher seien „nationalsozialistische Symbole“ entdeckt worden. Die Gemeinde habe Anzeige bei der Polizei erstattet und werde die strafgesetzlich verbotenen Zeichen entfernen.

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