Trebsauer Bürger warten sehnsüchtig auf Post aus Würzburg

Bechtsrieth. Kurz bevor die Straßenausbaubeitragssatzung in Bayern gekippt wurde, flatterte den Anwohnern der Pirker Straße in Trebsau noch ein Gebührenbescheid ins Haus. Sie hatten daraufhin 2019 Anträge auf Kostenrückerstattung gestellt. Jetzt wartet man dort gespannt, wieviel Geld ihnen aus dem Härtefallfonds überwiesen wird.

Petra Baierl (links) und Sonja Bodensteiner sind gespannt, wie hoch die Kostenrückerstattung ausfallen wird. Foto: Theo Kurtz

Bei den beiden Bechtsriether Freien Wähler-Gemeinderätinnen Petra Baierl und Sonja Bodensteiner und ihren Familien wächst die Spannung. Fast täglich warten sie auf Post aus Würzburg. Bei der Regierung von Unterfranken ist nämlich die Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge angesiedelt. Beide Kommunalpolitikerinnen hatten 2019 Anträge auf Kostenrückerstattung gestellt.

Zahlen bevor die Baumaschinen anrücken

Man schreibt das Jahr 2017. Im November erhalten die Anwohner der Pirker Straße im Bechtsriether Ortsteil Trebsau einen Bescheid von der Gemeinde. Die Kommune kündigt den Ausbau der Straße an und will schon Geld, bevor die Baumaschinen überhaupt anrücken.

Mit rund 1,24 Millionen Euro wird das Vorhaben veranschlagt. Aufgrund der vorhandenen Straßenausbaubeitragssatzung (“Strabs”) kann die Kommune die Bürger zur Kasse bitten. Fast die Hälfte der Kosten, rund 590.000 Euro, sollen die 53 Anlieger, darunter auch die Baierls und die Bodensteiners, stemmen. Eine Bürgerinitiative (BI) wird gegründet, die sich gegen diese Bescheide aus dem Rathaus zur Wehr setzt. Die BI erreicht zumindest, dass die zum Teil existenzbedrohenden Summen in drei Raten gezahlt werden können.

Im Juni 2018 war das “Strabs”-Ende

Diese Satzung war im Freistaat längst zum politischen Zankapfel geworden. Die Freien Wähler hatten bereits im Dezember 2016 eine Volksabstimmung angekündigt. Und bis Mitte 2018 hatten sie auch 340.000 Unterschriften eingesammelt. Die CSU lenkte, mit Blick auf die mögliche Sprengkraft des Themas im Landtagswahlkampf, ein. Im Juni 2018 wurde die “Strabs”, rückwirkend zum 1. Januar 2018, in Bayern zu Grabe getragen.

Im Härtefalltopf sind 50 Millionen Euro

Um besondere Härten zu mildern, die durch die Zahlung der Ausbaubeiträge im Zeitraum von 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 entstanden sind, wurde ein Fonds eingerichtet. 50 Millionen Euro sind in dem Topf, über deren Verteilung eine ehrenamtliche Kommission unter Leitung des früheren Präsidenten des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Dr. Heinz Fischer-Heidlberger entscheidet.

Insgesamt 20.000 Anträge mit einem beantragten Rückerstattungsvolumen von 130 Millionen Euro mussten in den vergangenen zwei Jahren bearbeitet werden. Noch im ersten Quartal 2022 sollen alle Antragsteller Bescheid bekommen.

Kriterienkatalog bestimmt die Rückerstattungshöhe

Wer, wie viel zurückerstattet bekommt, hängt von einem kleinen Kriterienkatalog ab. Die größte Rolle spielt dabei die zeitliche Nähe des Beitragsbescheids zum “Strabs”-Sterbedatum. Berücksichtigt werden außerdem die Einkommensverhältnisse, die Höhe der bezahlten Kosten und mögliche systemische Härten beziehungsweise besondere Umstände.

Auch die Baierls, die über 14.000 Euro berappen mussten und die Bodensteiners, die noch viel tiefer ins Portemonnaie greifen mussten, hatten fristgerecht ihre Anträge eingereicht. “Einige Anwohner haben tatsächlich ihre Häuser verkauft, weil sie das Geld nicht aufbringen konnten”, erzählt Petra Baierl.

Teilweise standen ja Summen von 70.000 Euro und mehr im Raum. Damit aber nicht genug. Mit dem Ausbau der Straße wurde der Kanal gleich mitsaniert, was Zusatzkosten verursachte. “Bei uns sind da noch einmal gut 1.600 Euro oben draufgekommen”, erzählt Petra Baierl.

Gesamte Kosten werden wohl nicht erstattet

Sie und und Sonja Bodensteiner sind gespannt, wie hoch die Kostenrückerstattung ausfallen wird. Wobei ihnen die zeitliche Nähe der Bescheide zum “Strabs”-Aus Pluspunkte bringen wird, vermuten die beiden. Eines wissen sie aber jetzt schon: die gesamte Summe werden sie nicht zurückbekommen. “Ich glaube, dass wir auf alle Fälle auf dem Mindestbeitragssatz von 2.000 Euro, der überhaupt zur Antragstellung berechtigte, sitzenbleiben werden”, erklärt Petra Baierl.

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