Verantwortungsvolles Ehrenamt: Wer will Jugendschöffe werden?

Neustadt/WN. Das Kreisjugendamt Neustadt/WN muss in diesem Jahr wieder Vorschläge für Jungschöffen bringen. Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt gilt es einige Voraussetzungen zu erfüllen.

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Symbolbild: Amtsgericht Weiden

Im Zuge der Wahl der Jugendschöffen wird der Jugendhilfeausschuss des Kreisjugendamtes Neustadt an der Waldnaab heuer wieder Vorschlagslisten für die Jugendschöffen beim Jugendschöffengericht und der Jugendkammer Weiden aufstellen. Die fünfjährige Amtsperiode der Jugendschöffen beginnt am 1. April 2024 und endet zum 31. Dezember 2028.

Männer und Frauen, die sich für dieses Ehrenamt freiwillig zur Verfügung stellen wollen, können sich bis spätestens 28. Februar 2023 beim Kreisjugendamt Neustadt/WN (Telefon: 09602/79- 2503) oder bei ihrer Wohnsitzgemeinde persönlich, schriftlich oder telefonisch melden. Bei der Anmeldung sind unter anderem anzugeben: akademischer Grad, Vorname, Familienname, Geburtsname, Tag und Ort der Geburt, Familienstand, Beruf, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Straße und Telefonnummer, kurze Angaben über erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung.

Zwischen 25 und 70 Jahren

Bewerber für das Schöffenamt müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So sollen sie beispielsweise Deutsche (§ 31 GVG) sein. Bei Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2024 müssen sie älter als 25 Jahre sein und dürfen andererseits zu diesem Zeitpunkt das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem sollen Bewerber zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagliste im Landkreis Neustadt an der Waldnaab wohnen.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des oft anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung. Darüber hinaus sollen Jugendschöffen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

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