Vergewaltigung und Mord: Beide Urteile werden vom BGH überprüft
Weiden. Zwei Urteile des Landgerichts Weiden aus dem Februar gehen zum Bundesgerichtshof: gegen die Urteile wegen Mordes durch einen 15-Jährigen sowie wegen Vergewaltigung durch zwei Männer.

Dies bestätigt Landgerichtssprecher Florian Bauer. Demnach ist im Vergewaltigungsverfahren von beiden Verteidigern Revision eingelegt worden. Im Mordverfahren gegen einen 15-Jährigen wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft sowie durch die Nebenklagevertreterin des verletzten Pflegers Revision eingelegt.
Anwalt: Vergleich mit früheren Urteilen hinkt
Zunächst zum Prozess wegen Vergewaltigung: Die Strafkammer hatte zwei Männer (22 und 20) zu 7,5 bzw. 6 Jahren Haft verurteilt. Beim Jüngeren wurde Jugendstrafrecht angewandt, das heißt, er würde bei Rechtskraft in eine Jugendhaftanstalt gebracht.
Beide Verteidiger haben Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Vorsitzender Richter Peter Werner hatte die hohen Haftstrafen unter anderem mit früheren Urteilen begründet. So waren 2024 gegen einen geständigen Angeklagten 6,5 Jahre verhängt worden. Im aktuellen Fall schwiegen die Angeklagten; das Urteil müsse demnach höher ausfallen. Für Verteidiger Matthias Haberl ist dieser Vergleich nicht nachvollziehbar: Er erinnert an ein weiteres Urteil aus 2023, als es je 6 Jahre für zwei Männer gab, die ebenfalls ein Geständnis verweigerten.
Auch Anwältin Christin Kiener, die den Jüngeren verteidigt, will das Urteil so nicht stehen lassen. “Bei reinen Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, wie wir sie hier haben, müssen gewichtigen Gründe vorliegen, warum man den Zeugen glaubt. Diese gewichtigen Gründe sehe ich nicht”, sagte sie im Interview mit OTV.
Revisionen dauern: Beispiel WSW
Es kann Monate dauern, bis der Bundesgerichtshof über die Revisionen entschieden hat. Zuständig ist der 6. Strafsenat beim BGH in Leipzig. Beispiel: Über den WSW-Prozess ist bis heute nicht entschieden. Nur die WSW-Vorständin (51) hatte ihr Urteil akzeptiert (5 Jahre 10 Monate Haft). Ihr 55-jähriger Ehemann und der Sohn (31) legten gegen ihre Urteile Revision ein. Gegen sie waren 3 Jahre 7 Monate sowie 4 Jahre Gefängnis verhängt worden.
Auch Mordurteil wird geprüft
Auch der Mord an einem siebenjährigen Kinder durch einen 15-jährigen Patienten der Psychiatrie in Regensburg geht in die nächste Instanz. Mit dem Urteil sind die Generalstaatsanwaltschaft sowie der Nebenkläger, ein verletzter Krankenpfleger, nicht zufrieden. Der Krankenpfleger hatte den Täter festgehalten und damit möglicherweise weitere Attacken verhindert. Seine Anwältin Iris Nickel hat Revision eingelegt. Begründung: Der Angriff auf ihren Mandanten ist nur als fährlässige Körperverletzung ins Urteil eingeflossen.
Das Landgericht Weiden hatte den 15-jährigen Täter im Februar zu einer Jugendstrafe von 8,5 Jahren verurteilt und zudem die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Vorbehalt der Sicherungsverwahrung wurde seitens der Jugendkammer nicht ausgesprochen. Das Gericht begründete dies damit, dass der Angeklagte bis zum Wegfall der Gefährlichkeit für die Allgemeinheit ohnehin unbefristet in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird.
Der Jugendliche aus dem Landkreis Neustadt/WN lebt schon jahrelang in einer geschlossenen Einrichtung. Er war im Alter von 13 Jahren nach dem Bekanntwerden von Amokplänen dauerhaft in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg untergebracht worden. Hier kam es ein Jahr später zur Bluttat (die Vorgeschichte).
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