Vergleich geplatzt: Jetzt muss das Landgericht entscheiden

Bärnau. Eine Bärnauerin hatte ihre Heimatstadt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Sie war an einem Vorsprung am Bürgersteig hängengeblieben und schwer gestürzt.

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Das Justizgebäude in Weiden. Foto: OberpfalzECHO

Eine Bärnauerin hat ihre Heimatstadt auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt. Vor zwei Jahren war sie an einem Vorsprung am Bürgersteig hängengeblieben und war mit dem Gesicht auf den Steinboden geknallt. Dabei hatte sie sich zwei Schneidezähne ausgeschlagen, das Kinn, das Knie und den Daumen verletzt. Sie musste ins Krankenhaus gefahren werden, wo ihr eine Knieschiene verpasst worden ist.

Ortstermin an der Unfallstelle

Die Schiene ist mittlerweile weg, geblieben ist aber eine Narbe an der Oberlippe. Jetzt fand ein gerichtlich angeordneter Ortstermin an der Unfallstelle satt, wie Oberpfalzmedien berichten. Die Unebenheiten seien deutlich zu erkennen, aber im flüchtigen Vorbeigehen leicht zu übersehen, betonte Richter Benjamin Schauf bei der Besichtigung.

Er schlug einen Vergleich vor. Die Stadt solle der Klägerin 500 Euro zahlen. Die Bärnauerin und ihr Anwalt hatten gegen einen Vergleich nichts einzuwenden, allerdings war die Summe zu niedrig. Jetzt landet der Bärnauer Bürgersteig-Sturz vor dem Weidener Landgericht.

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