Verwaltungsgerichtshof stoppt Mega-Projekt

Weiden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat den Bebauungsplan "Horbach" gestoppt. Ein Hausbesitzer hatte eine Normenkontrollklage eingereicht.

Bis die ersten Gebäude des geplanten Wohnquartiers hochgezogen werden können, wird noch einige Zeit vergehen. Symbolbild: Pixabay/Thomas Wolter

Ein neues Wohnquartier soll an der „Etzenrichter Straße“ und der Straße „Zum Burgstall“ entstehen. Auf einer Fläche von rund 1,3 Hektar sollen in Zusammenarbeit mit der Stadt Weiden und der R&K Projektbau 1 GmbH & Co. KG Einfamilien- und Doppelhäuser, sowie bis zu 60 neue Wohnungen errichtet werden. Im Juli des vergangenen Jahres wurde das umfangreiche Vertragswerk zwischen der Kommune und dem Bauträger notariell beurkundet. Von einem “denkwürdigen Moment” sprach damals Oberbürgermeister Jens Meyer.

Doch das Projekt liegt jetzt auf Eis. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat in einem Eilverfahren den vom Stadtrat verabschiedeten Bebauungsplan “Horbach” außer Vollzug gesetzt. Ein Bürger aus Plößberg, der in der Etzenrichter Straße ein Haus besitzt, hatte dagegen geklagt und Recht bekommen. Das berichtet Oberpfalz-Medien.

Aufstellungsverfahren wird überprüft

Der Hausbesitzer hatte Sorge, dass ihm die Aussicht genommen wird. Zum Teil entstehen auf dem Areal viergeschossige Gebäude. Außerdem befürchtete er, dass der Wohnwert sinkt. Er hatte beim Verwaltungsgericht in Regensburg eine acht Punkte umfassende Normenkontrollklage eingereicht. Unter anderem bemängelte der Plößberger die zu kurze Auslegung des Bebauungsplans. Doch die Oberpfälzer hielten sich mit dem Vorgang nicht lange auf und leiteten ihn gleich nach München weiter. Die Isarstädter werden nun sowohl das Aufstellungsverfahren als auch den Regelungsinhalt überprüfen müssen.

Kein ungewöhnlicher Vorgang

Innerhalb von drei Jahren wollte der Bauträger das gesamte Areal entwickeln. Durch die Klage könnte sich das Projekt verzögern. “Es lässt sich nicht abschätzen, wie lange das Normenkontrollverfahren dauern wird”, betont man im Weidener Rathaus. Dort ist man aber nicht sonderlich über den Stopp aus München überrascht: Dies sei ein von der Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehener und nicht ungewöhnlicher Vorgang, heißt es aus dem Rathaus weiter.

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