Vohenstrauß: Neue Stadtbücherei erfreut sich großer Beliebtheit
Vohenstrauß. Die Stadtbücherei wird gut angenommen, neue Benutzungs- und Gebührensatzungen wurden einstimmig beschlossen und Menschen mit Behinderung erhalten ermäßigte Gebühren.

Für Andreas Wutzlhofer zählt die Stadtbücherei zu den Aushängeschildern der Kommune. „Sie wird sehr gut angenommen“, stellte der Bürgermeister in der jüngsten Stadtratssitzung fest. Mit der Beschlussfassung einer neuen Satzung über die Benutzung der Einrichtung und eines neuen Regelwerks über die Gebühren hat das Kommunalgremium die rechtlichen Grundlagen geschaffen.
Bei der Vorstellung der Satzung über die Benutzung der Bücherei wies Geschäftsleiter Thomas Herrmann darauf hin, dass für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 ein ermäßigter Gebührensatz von 14 statt 18 Euro im Jahr eingeführt werden soll. Außerdem sollen künftig zehn statt bisher nur acht Medien gleichzeitig ausgeliehen werden können.
Neue Gebührenstruktur festgelegt
Als Empfehlung der Verwaltung sprach Herrmann bei seiner Aussage, die Benutzung der Stadtbücherei und die dafür erhobenen Gebühren in zwei getrennten Satzungen zu regeln. Diese begründete er mit dem Erfordernis von Stamm- und separater Abgabensatzung. Bei der Gebührensatzung nannte der Geschäftsleiter unter anderem einen Jahresbeitrag für Büchereiausweise von 18 Euro für Erwachsene. Für Schwerbehinderte ab einem Grad der Behinderung von 50 fallen 14 Euro an. Dazu kommen 7,50 Euro für Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre, 10 Euro für Kinder und Jugendliche von 13 bis 18 Jahre, ebenfalls 10 Euro für Studierende und 28 Euro für einen Familienausweis. Beide Satzungen gingen einstimmig über die Bühne.
Sommerferienbetreuung und weitere Beschlüsse
Das galt auch für die vom Markt Waidhaus initiierte Sommerferienbetreuung des Anbieters „Xund ins Leben“. Laut Herrmann bietet der Grenzmarkt wieder eine Ferienbetreuung zu den Themen „Erlebnis-Sport-Woche“, „Natur-Sport-Woche“ und „Kreativ-Sport-Woche“ an. „Die Kinder werden von Montag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 14 Uhr betreut“, informierte er. „Der Markt Waidhaus stellt dafür unentgeltlich seine Einrichtungen zu Verfügung und trägt alle Aufwendungen.“ Als Kosten nannte der Geschäftsleiter circa 97 Euro pro Teilnehmer. Ohne Diskussion befürwortete der Stadtrat die Übernahme von 50 Prozent der anfallenden Gebühr für die Teilnahme von Kindern aus dem Gemeindegebiet.
„Es waren fast ausnahmslos Verkehrsthemen“, blickte Wutzlhofer auf die sehr gut besuchte Bürgerversammlung am 9. Dezember zurück. „Mit diesen wird sich der Verkehrsausschuss auseinandersetzen müssen.“ Außerdem wies er hin, dass vieles über den Außendienst und über die Verwaltung geregelt wird.
Entscheidungen zu kommunalen Projekten
Bei der Bekanntgabe der am 5. Dezember nichtöffentlich gefassten Beschlüsse, bei denen der Gemeinhaltungsgrund weggefallen ist, nannte der Bürgermeister die Vergabe des Auftrags für die Planung und Begleitung der Projekte „Kanalisation, Wasserversorgung und Straßenbau“ im Rahmen der punktuellen Erneuerung/Ertüchtigung und Bau einer Drainageleitung bei der Abwasseranlage Roggenstein.
„Wir haben noch nichts gehört“, antwortete der Bürgermeister auf die Frage von Ulrike Kießling (Freie Wähler) in Bezug auf die Entsorgung von Altkleidern. Außerdem sei der Landkreis für die Abfallwirtschaft zuständig. Zeitnah umgesetzt wird laut Wutzlhofer die von Christian Messer (SPD) angesprochene Verlegung der WertstoffContainer aus der Lagerhausstraße in den Bereich des Baugebiets „Sommerwiesen“.
Auf die Zuständigkeit des Finanzamtes verwies Kämmerer Jonas Feselmeier zur Frage von Josef Maier (CSU) nach noch nicht erhaltenen Messbetragsbescheiden zur Grundsteuer. „Der Kooperationsvertrag ist unterschrieben“, sagte Wutzlhofer zu drittem Bürgermeister Alfons Raab (CSU), der zum Thema „Windkraftanlagen“ nachgefragt hatte.
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