Von Heimunterbringung und Patientenrecht

Tirschenreuth/Neusorg. Zu Ihrem dritten Quartalstreffen im Jahr 2015 kamen auf Einladung des Kreisseniorenbeauftragten Ludwig Spreitzer und der Seniorenfachstelle die Seniorenbeauftragten der Städte, Märkte und Gemeinden des Landkreises Tirschenreuth in der Rektor-Haindl-Aula in Neusorg zusammen.

In seinem Grußwort informierte 1.Bürgermeistser Peter König sehr ausführlich über die Marktgemeinde.  Alois Greger stellte sich im Anschluss als neuer Seniorenbeauftragter der Gemeinde Neusorg vor.

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Aufklärungsarbeit zum Thema „Heimunterbringung – Wer übernimmt die Kosten, wenn die Rente nicht ausreicht?“ leistete Brigitte Scharf. Viele Heimbewohner hätten nicht das notwendige Geld für die monatlichen Kosten für die Unterbringung. Reicht dafür die eigene Rente oder das angesparte Vermögen nicht aus, seien die leiblichen Kinder unterhaltspflichtig, erklärte Scharf. Sie seien im Ernstfall verpflichtet, ihre finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Dabei ist es auch von Bedeutung, ob das Kind ein eigenes Haus besitzt oder zur Miete wohnt. Scharf beruhigte aber die Seniorenbeauftragten, „keinem Kind wird das Einfamilienhaus weggenommen, wenn die Eltern ins Pflegeheim müssen“.

Gruppenfoto_Presse
Von links Leiter der Seniorenfachstelle Herr Wolfgang Fenzl, Dipl.-Finanzwirt vom Klinikum Weiden Herr Mario Gittler, Frau Brigitte Scharf, Kreisseniorenbeauftragter Herr Ludwig Spreitzer, Seniorenbeauftragter der Gemeinde Neusorg Herr Alois Greger, 1. Bürgermeister der Gemeinde Neusorg Herr Peter König

Das verwertbare Vermögen werde genau ermittelt. Auch müsse ein Nachweis über verschenkte Vermögenswerte in den zurückliegenden zehn Jahren vorgelegt werden.

Es bringt nichts, noch schnell Geld vom Sparguthaben abzuheben,

warnte Scharf, „das muss wieder zurückgezahlt werden“. Ein Kind dürfe aber wegen der Heimunterbringung der Eltern nicht zum Sozialfall werden. Soweit die Kinder keinen Unterhalt zahlen können, übernimmt der Bezirk die notwendigen Heimkosten. Viele brennende Fragen von Seiten der Seniorenbeauftragten musste Brigitte Scharf dann im Anschluss an ihren Vortrag beantworten.

Fragen zum Patientenrechtegesetz

Dipl.-Finanzwirt Mario Gittler vom Klinikum Weiden stellte den Senioren „Das neue Patientenrechtegesetz“ vor. Die Rechte von Patientinnen und Patienten werden durch das in Kraft getretene Patientenrechtegesetz auf eine klare gesetzliche Grundlage gestellt und gestärkt.

Im Behandlungsalltag erleben Patientinnen und Patienten immer wieder Defizite im Gesundheitssystem. Das reicht von Nichtbeachtung von persönlicher Behandlungswünsche, der Versagung der Einsicht in die Behandlungsdokumentation bis hin zu Fehlern in der Behandlung. Notwendig sind Regelungen, die die Rolle des mündigen Patienten stärken und ihn auf Augenhöhe mit dem Behandelnden bringen.

Das Patientenrechtegesetz hilft Patientinnen und Patienten, ihre Rechte zu kennen. Denn nur diejenigen, die ihre Rechte kennen, können diese auch durchsetzen.

Zum Abschluss lud der Kreisseniorenbeauftragte Ludwig Spreitzer die Seniorenbeauftragten zur Impulsfahrt am 21. Oktober nach Tachau, Plana und Tepl ein.

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