Vor dem Führerschein-Tausch: Zeigt her eure „Lappen“
Weiden. Sie haben noch einen grauen oder rosaroten Führerschein? Dann sind Sie mindestens 43 Jahre alt und sitzen seit einem Vierteljahrhundert am Steuer. Mit den alten "Lappen" ist es bald vorbei. Sie müssen nach und nach umgetauscht werden.

Die Redaktion von OberpfalzECHO hat die Gelegenheit genutzt und die Kollegen um Fotos ihrer Fahrerlaubnis gebeten. Die „jungen Hupfer“ mussten passen: Sie haben alle schon Kärtchen. Aber es fand sich ein halbes Dutzend alter Führerscheine, die vor allem wegen ihrer Jugendfotos für Belustigung sorgten.
Die alten Papierführerscheine verlieren nach und nach ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Sie müssen daher rechtzeitig durch den EU-einheitlichen Kartenführerschein ersetzt werden. Den EU-Kartenführerschein gibt es seit 1999; seit 19. Januar 2013 wird er nur noch befristet auf 15 Jahre ausgestellt.
Die Führerscheinstelle der Stadt Weiden erklärt das Prozedere des Umtauschs: „Sie können Ihren alten grauen oder rosa Papierführerschein jederzeit umtauschen. Den Umtausch müssen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.“ Terminvereinbarung ist online möglich.
Alle Führerscheine, die vor 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen bis 2033 getauscht werden. Bei den bis 31. Dezember 1998 ausgestellten grauen oder rosa „Papier“-Führerscheinen richtet sich die Umtauschfrist nach dem Geburtsdatum.
Es gilt folgende Staffelung:
- Geburtsjahr vor 1953 bis 19. Januar 2033
- Geburtsjahrgänge 1953-1958 bis 19. Juli 2022
- Geburtsjahrgänge 1959-1964 bis 19. Januar 2023
- Geburtsjahrgänge 1965-1970 bis 19. Januar 2024
- Geburtsjahrgänge 1971 oder später bis 19. Januar 2025
Bei unbefristeten Kartenführerscheinen (ausgestellt zwischen 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013) endet die Umtauschfrist – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – erst in den Jahren 2026 bis 2033.
Der Umtausch kostet 25 Euro. Achtung: Der Umtausch ist Pflicht. Wer seine Frist verpasst, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Verwarnungsgeld 10 Euro). Der alte Führerschein darf behalten werden, er wird jedoch entwertet. Das heißt, er wird gestanzt. Die neuen Karten-Führerscheine sind 15 Jahre gültig.
Warum müssen über 70-Jährige ihren Schein erst in zehn Jahren tauschen?
Vor 1953 geborene Führerscheininhaber haben mit dem Umtausch bis 2033 Zeit. Ihnen soll auf Empfehlung des Bundesratsverkehrsausschusses ein früherer Umtausch erspart werden. Hintergrund: Es sei altersbedingt nicht sicher ist, ob sie nach 2033 von ihrem Führerschein Gebrauch machen möchten und dafür ein weiter gültiges Dokument benötigen.
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