Vorsicht Kollege Langfinger! Schutz vor Taschendieben im Weihnachtstrubel
Nordoberpfalz. Der vorweihnachtliche Bummel über den Christkindlmarkt gehört für viele zur alljährlichen Weihnachtsroutine. Doch Weihnachtsmärkte sind nicht nur beliebte Ausflugsziele für Jung und Alt. Vor allem Taschendiebe nutzen das Gedränge zwischen den Buden und Ständen für einen geübten Griff in die Tasche des Nachbarn.
Gemeinsam mit anderen professionellen Dieben verschwinden die erbeuteten Geldbörsen, Handys und Schmuckstücke dann blitzschnell im Gedränge. Ganze 109.314 Mal griffen die Diebe 2023 zu. Laut polizeilicher Kriminalstatistik entstand dabei ein Schaden von 38 Millionen Euro.
Doch wie kann man sich schützen? Die Bundespolizei Waidhaus empfiehlt, Wertsachen in den Innentaschen der Kleidung aufzubewahren und Taschen mit der verschließbaren Seite zum Körper zu tragen. Wer nur so viel Geld mit auf den Weihnachtsmarkt nimmt, wie er voraussichtlich benötigt, minimiert den möglichen Schaden bei einem Diebstahl.
Diebe greifen vor allem dann zu, wenn es eng wird. Vor allem beim Einsteigen in Züge oder beim Gedränge auf dem Weihnachtsmarkt ist das Risiko, Opfer eines Diebstahls zu werden, erhöht. Auch wenn der für Fremde übliche Abstand unterschritten wird, sollte man wachsam sein, denn oft geht es bei diesem unkonventionellen Annäherungsversuch um die Brieftasche.
Was tun, wenn ein Diebstahl bemerkt wird?
Sperren Sie Ihre Giro- und Kreditkarten über den bundesweiten Sperrnotruf 116 116 und zeigen Sie den Diebstahl bei der nächsten Polizeidienststelle an. Die Bundespolizei empfiehlt außerdem, bei Diebstahl von Giro- und Kreditkarten die Kontobewegungen im Auge zu behalten.
Hinweise bei gestohlenen Handys und Tablets
Mit Ihrer Hilfe ist es möglich, Ihr Eigentum zurückzuerhalten und die Täterin oder den Täter zu ermitteln, wenn Ihr Gerät mit einer SIM-Karte betrieben wird. Ihr Handy oder Tablet kann anhand der IMEI-Nummer (15-stelliger gerätegebundener Zahlencode u. a. auf der Originalverpackung oder mit dem Tastaturbefehl *#06# abrufbar) durch Ihren Netzbetreiber geortet werden, wenn die SIM-Karte eingelegt, das Gerät eingeschaltet und mit dem Netz des Netzbetreibers verbunden ist. Ein Rechtsanspruch auf eine solche Ortung gegenüber Ihrem Netzbetreiber besteht allerdings nicht.
Folgendes sollten Sie im Falle eines Diebstahls tun:
• Anzeige des Diebstahls bei der Polizei. Hierzu benötigen Sie den Kaufvertrag, die IMEI-Nummer und die Produktbeschreibung.
• Mitteilung des Diebstahls unter Vorlage der Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige an Ihren Netzbetreiber und Antrag auf Geräteortung. Sobald Ihr Netzbetreiber den Standort Ihres Gerätes lokalisiert hat, informieren Sie bitte umgehend die Polizeidienststelle, bei der Sie Ihre Anzeige erstattet haben, unter Nennung der Vorgangsnummer.
Selbständige Online-Ortung
Sofern Sie die entsprechenden Ortungsoptionen in den Sicherheitseinstellungen Ihres Gerätes aktiviert haben (z.B. iCloud, Google-Konto, Microsoft-Konto), können Sie über Ihren Account den Standort Ihres Gerätes von jedem beliebigen Gerät mit Internetverbindung selbständig orten, sperren oder entfernen.
Nicht vergessen! Die Zugangsdaten zu relevanten Anwendungen (E-Mail, Onlinebanking, Mobilfunk-AnbieterAccount, Soziale Medien wie Facebook, Twitter etc.), welche mit dem Gerät erreichbar sind, sollten Sie umgehend ändern. Sofern Sie Ihr Gerät wiedererlangt haben, melden Sie dies bitte unverzüglich der Polizeidienststelle, bei der Sie die Anzeige erstattet haben unter Nennung der Vorgangsnummer.
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