Vorsichtiges Ja zur Erweiterung des Flossenbürger Solarparks

Flossenbürg. Wird es einen Solarpark II in Flossenbürg geben? Den notwendigen Netzanschlusspunkt lässt sich die Gemeinde seit Jahren reservieren, jetzt setzen ihr die Bayernwerke das Messer auf die Brust. Denn den Anschlusspunkt übernähmen andere gern.

Für die Erweiterung ihres Solarparks sichert sich die Gemeinde regelmäßig den Netzanschlusspunkt. Das Bayernwerk fordert nun Klarheit über die Planung. Foto: Gabi Eichl

2011 ging der Solarpark I in Betrieb, 2017 wurde die mögliche Erweiterung im Gemeinderat wie auch im Verwaltungsrat des Kommunalservices der Gemeinde (KSF) diskutiert. Der KSF nahm damals an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur zum Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage teil, bekam aber wegen seines zu hohen Angebotspreises keinen Zuschlag.

Andere Gemeinden übernähmen Anschlusspunkt sofort

Eine der Voraussetzungen für die Erweiterung des Solarparks ist ein vorhandener Einspeisepunkt in das öffentliche Netz; der ist vorhanden, muss aber von der Gemeinde halbjährlich beim Bayernwerk neu reserviert werden. Bisher eine Formsache, zuletzt hat das Bayernwerk aber von der Gemeinde gefordert, diese möge mit aktuellen Planungsunterlagen belegen, wie ernst es ihr mit der Erweiterung des Solarparks ist, da andere Gemeinden den freigewordenen Anschlusspunkt sofort übernehmen würden.

Bayernwerk erwartet deutliches Signal

Im Mai 2017 hatte der Gemeinderat die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans für einen „Solarpark II“ beschlossen. Die Grundstücke hat die Gemeinde gepachtet, sie verhandelt aber auch mit dem Eigentümer über einen Kauf.

Um nun den entscheidenden Netzanschlusspunkt nicht zu verlieren, so argumentiert Bürgermeister Thomas Meiler, müsse der Gemeinderat dem Bayernwerk das deutliche Signal geben, dass man die Erweiterung des Solarparks betreibe. Und dafür sei die Einleitung eines Bauleitverfahrens notwendig.

Verwaltungsräte: KSF soll sich dazu äußern

Stefan Erndt (FWG) und Uli Krapf (SPD), beide Mitglieder des KSF-Verwaltungsrates, wollen eigenem Bekunden nach unbedingt vorab geklärt wissen, wie der KSF zu der Erweiterung stehe, ob dieser die Erweiterung noch realisieren wolle. Meiler weist mehrmals darauf hin, dass der Anschlusspunkt verloren sein könne, wenn die Gemeinde nicht schnell handle.

Der Gemeinderat beschließt nach längerer Diskussion einstimmig, im kommenden Haushalt die Mittel für die Bauleitplanung für einen „Solarpark II“ einzustellen. Auf Betreiben Krapfs wird explizit festgehalten, dass „über die Mittel noch einmal bei Vergabe ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich ist“.

Meiler: “Das ist jetzt dreifach abgesichert”

Krapf betont, entscheidend sei für ihn, dass der Beschluss zur Vorhaltung der Haushaltsmittel nicht automatisch zu einer Umsetzung des Vorhabens führe. Meiler fügt sich dem Wunsch, bemerkt aber, dass das „doppelt gemoppelt“ sei, dass „rein rechtlich gar nicht geht, was wir da jetzt beschließen“, denn die Verwaltung könne ohnehin nichts ausgeben ohne ausdrücklichen Gemeinderatsbeschluss, könne nicht von sich aus einen Bebauungsplan umsetzen ohne Freigabe durch den Gemeinderat. „Das ist jetzt dreifach abgesichert“, sagt Meiler, worauf alle anwesenden Gemeinderäte die Hand erheben.

Bedarf an acht E-Ladesäulen angemeldet

Das Landratsamt bittet derzeit die Gemeinden, ihren Bedarf an Ladesäulen für E-Autos zu melden, um gemeinsam mit einem Anbieter verhandeln zu können. Acht Stück hätte Flossenbürg gern, die meisten davon an der KZ-Gedenkstätte, weitere am neugestalteten Kiosk in der Ortsmitte und am Gaisweiher. Die relativ hohe Zahl für den 1.500-Einwohner-Ort begründet Meiler mit der großen Zahl von Besuchern der Gedenkstätte und der Freizeitanlage am Gaisweiher.

Aktuell gibt es im ganzen Landkreis gerade einmal zwölf Normal- und sechs Schnell-Ladepunkte. Das Elektromobilitätskonzept des Landkreises sieht jedoch einen künftigen Bedarf von mindestens 300 Ladepunkten vor.

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