Vortrag für Senioren: Hilfe zur Pflege

Neustadt/WN. Beim gut besuchten Vortrag zum Thema "Hilfe in der Pflege" wurden viele wissenswerte Informationen für Senioren vermittelt.

Gespannt lauschten die Besucher dem Vortrag zum Thema “Hilfe in der Pflege”. Bild: Gabi Fröhlich

Die Seniorenbeauftragte der Stadt Neustadt/WN, Gabi Fröhlich, hatte am 01.08.22 zu einem Vortrag mit dem Referenten Ekkehard Gauglitz vom Bezirk Oberpfalz eingeladen. Bürgermeister Sebastian Dippold begrüßte den Referenten Gauglitz, sowie die Anwesenden und freute sich über das Interesse an diesen Vortrag.

Gauglitz stellte die Aufgaben der Beratung der Sozialverwaltung des Bezirks vor. Schwerpunkte der Bezirksberatungsstelle sind Menschen mit Behinderungen, Unterstützung für Menschen mit Pflegebedarf bei stationärer und ambulanter Hilfe, Hilfe in Vorschule, Schule und Ausbildung, Arbeit und Beruf, sowie Hilfe zur Pflege zum Beispiel in Pflegeheimen, Tages- und Kurzzeitpflege, sowie ambulante Pflege.

Beratungsstelle hilft

Die Beratungsstelle hilft und unterstützt bei Antragstellungen. Ambulante Pflege zu Hause steht vor stationärer Pflege. Gauglitz besprach die Anrechnungen des eigenen Einkommens, eigenes Vermögen, vertragliche Absprachen, Schenkungen und Unterhaltsverpflichtungen.

Als notwendige Grundlage der Beratung benötigt man Namen, Adresse, Pflegegrad, Schwerbehindertenausweis, Landespflegegeld und das Einkommen. Alle Daten werden bei der Beratung streng vertraulich behandelt.

Zusammensetzung des Einkommens

Es wurde besprochen, wie sich das Einkommen bei Beantragung von Leistungen zusammensetzt. Das Schonvermögen beträgt bei einer Person 5.000 Euro, bei zwei Personen 10.000 Euro. Frühzeitig abgeschlossene Bestattungsvorsorge und Grabpflege über ein Treuhandkonto des Bestatters werden nicht als Einkommen angerechnet: für eine Person 3.500 Euro, bei zwei Personen 7.000 Euro.

Besprochen wurde ebenfalls die Zehn-Jahresfrist bei Schenkungen: Falls der Pflegebedürftige und Mittellose innerhalb der letzten zehn Jahre Gelder an Kinder, Enkel, Verwandte und Bekannte verschenkt hat, muss die Schenkung wegen Bedürftigkeit zurückgezahlt werden. Bei Antragstellung wird das Einkommen der Ehegatten von unterhaltspflichtigen Kindern nicht mit angerechnet.

Ekkehard Gauglitz stand für Fragen der anwesenden Besucher gerne zur Verfügung. Gabi Fröhlich bedankte sich abschließend für die Ausführungen von Gauglitz und für den zahlreichen Besuch.

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