Waffenschmuggel: Bundespolizei Waidhaus greift durch
Waidhaus. Bundespolizisten stellten am Wochenende zehn verbotene Waffen sicher, darunter drei Softairpistolen und ein Springmesser. Die Waffen wurden bei Grenzkontrollen gefunden und sind nun Gegenstand von Ermittlungen.

Bei Grenzkontrollen in Waidhaus haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Waidhaus am vergangenen Wochenende insgesamt zehn verbotene Waffen sichergestellt. Darunter befanden sich sechs Springmesser, ein Butterflymesser, zwei Schlagstöcke und ein verbotenes Pfefferspray. Zusätzlich wurden drei Softairpistolen, die von drei deutschen Jugendlichen im Alter zwischen 17 und 18 Jahren erworben wurden, in der Asservatenkammer der Polizei aufbewahrt.
Sicherstellung verbotener Waffen bei Grenzkontrollen
Die Kontrollen fanden am vergangenen Wochenende statt. Die Beamten entdeckten die verbotenen Gegenstände und nahmen sie in Verwahrung. Die drei Jugendlichen hatten die Softairwaffen kurz vor der Kontrolle auf einem Asiamarkt in Tschechien gekauft. “Die drei deutschen Besitzer im Alter zwischen 17 und 18 Jahren hatten die Softairwaffen erst kurz vor der Kontrolle in Waldsassen auf einem Asiamarkt in Tschechien gekauft und mussten ihre frisch erworbenen Schnäppchen sofort wieder abgeben”, berichten die Beamten. Das zusätzlich aufgefundene Springmesser wurde ebenfalls sichergestellt.
Warnung und Hinweise der Bundespolizei
Die Bundespolizei warnt vor dem Kauf von Waffen im Ausland. “Im Ausland erworbene Waffen unterliegen in vielen Fällen den Bestimmungen des deutschen Waffengesetzes. Informieren Sie sich vor dem Kauf, ob die Gegenstände in Deutschland zugelassen sind”, mahnen die Beamten. Sie betonen, dass in jedem Fall ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet wird, sollte jemand mit verbotenen Waffen angetroffen werden.
Die Ermittlungsverfahren gegen die Besitzer der sichergestellten Waffen wurden eingeleitet. Die Bundespolizeiinspektion Waidhaus unterstreicht die Bedeutung der Grenzkontrollen zur Sicherstellung von verbotenen Gegenständen und zur Durchsetzung des Waffengesetzes.
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