Wahlrecht für Auslandsdeutsche zur Bundestagswahl 2025
Weiden. Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 dürfen auch im Ausland lebende Deutsche ohne Wohnsitz in Deutschland wählen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
In Weiden gibt es wichtige Informationen für Auslandsdeutsche, die an der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 teilnehmen möchten. Auch wenn sie keinen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben, können sie unter bestimmten Bedingungen wahlberechtigt sein. Es ist allerdings erforderlich, dass sie sich bis spätestens 2. Februar in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dies ist bei der Gemeinde des letzten Wohnsitzes in Deutschland zu beantragen.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis bedingt, dass die betroffenen Personen nach dem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate am Stück in Deutschland gelebt haben. Zudem darf dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegen. Eine Sonderregelung gibt es für diejenigen, die eine persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Deutschland nachweisen können und von diesen betroffen sind. Dies betrifft vor allem Berufspendelnde, die in Deutschland arbeiten, Medienschaffende bei deutschsprachigen Medien im Ausland, sowie Beschäftigte an deutschen Auslandsvertretungen oder deutschsprachigen Instituten und Schulen im Ausland, deren Wegzug aus Deutschland länger als 25 Jahre her ist.
Die Stadtverwaltung Weiden bietet einen speziellen Vordruck für die Beantragung an. Dieser ist auf der Homepage zu finden.
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