Waldnaabbrücke: Jetzt gelten diese Verkehrsregeln
Neustadt/WN. Vor ein paar Tagen wurden die Parkverbotstaferl auf der Brücke angebracht. An eine Neuregelung werden sich die Kreisstädter aber wohl erst noch gewöhnen müssen.
Seit knapp einer Woche gilt das beidseitige Parkverbot auf der Neustädter Waldnaabbrücke in der Adolf-Kolping-Straße. Mitarbeiter des Bauhofs hatten am vergangenen Mittwoch die Verkehrsschilder angebracht. Damit wurde die Entscheidung des Stadtrats umgesetzt, die auf der Sitzung Anfang Juni getroffen wurde. Es dauerte aber ein paar Tage, bis sich das Verbot herumgesprochen hatte. Denn einige Autofahrer hatten ihren fahrbaren Untersatz trotzdem noch dort abgestellt.
Parken kann man zwar jetzt nicht mehr auf der Brücke, aber in unmittelbarer Nachbarschaft. Im westlichen Bereich der Kreuzung Adolf-Kolping-Straße/Mühlbergweg wurden 14 geschotterte Stellflächen geschaffen.
Straße wird Tempo 30-Zone
Die Brücke ist jetzt also autofrei und damit schön breit. Das könnte verlocken, den Wagen mal „laufen“ zu lassen. Um aber zu verhindern, dass die Verkehrsteilnehmer zu ungestüm drübersausen, wurde die Adolf-Kolping-Straße zur Tempo 30-Zone erklärt.
Für die Neustädter ungewohnt
Ungewohnt für so machen Einheimischen dürfte aber die geänderte Vorfahrtsregelung in diesem Bereich sein. Was schon seit längerer Zeit für den Breiten Weg und den Mühlbergweg gilt, trifft jetzt auch auf die Adolf-Kolping-Straße zu. Hier heißt es ab sofort „rechts vor links“.
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