Weihnachtsfeier hat Nachspiel: Geldstrafe für Bürgermeister wegen sexueller Belästigung
Tirschenreuth. Das Amtsgericht Tirschenreuth hat gegen den Bürgermeister einer Gemeinde im Landkreis Tirschenreuth Strafbefehl erlassen. Das bestätigte Amtsgerichtsdirektor Markus Fillinger auf Nachfrage.

Der Bürgermeister soll demnach nach einer sexuellen Belästigung einer Mitarbeiterin bei einer Weihnachtsfeier eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zahlen. Die Staatsanwaltschaft Weiden hatte den entsprechenden Strafbefehl beantragt; das Amtsgericht Tirschenreuth hat ihn jetzt erlassen. Das Delikt wurde von sexuellem Übergriff auf sexuelle Belästigung abgeschwächt. Vorbestraft ist der Bürgermeister damit aber nicht: Das ist man erst bei über 90 Tagessätzen.
Noch läuft die zweiwöchige Einspruchsfrist. Mit einem Einspruch ist eher nicht zu rechnen. Denn dann müsste der Vorfall in einer öffentlichen Verhandlung vor einem Tirschenreuther Einzelrichter verhandelt werden. Möglich ist aber auch, dass der Bürgermeister über seinen Verteidiger nur die Höhe des Tagessatzes (der Nettoverdienst eines Tages) korrigiert haben möchte. Dann würde ein Einspruch auf schriftlichem Weg behandelt.
Sexuelle Belästigung bei Weihnachtsfeier
Was war passiert? “Tatort” war die Weihnachtsfeier im Kollegenkreis im Dezember 2024. Die Feier der Belegschaft fand in einem Gasthof statt. Der Bürgermeister soll der Mitarbeiterin im Vorbeigehen auf den Po geschlagen haben. Als diese sich beschwerte, sah er keinen Grund für eine Entschuldigung. Er legte verbal noch nach. Zwei Tage später erstattete die Frau Anzeige. Die Kripo Weiden ermittelte, wie bei Sexualdelikten üblich.
Aus strafrechtlicher Sicht ist mit dem Strafbefehl alles abgegolten. Anders sieht das disziplinarrechtlich aus: Die Landesanwaltschaft Bayern in München ist die zuständige Disziplinarbehörde. Sie entscheidet nun über die Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
* Diese Felder sind erforderlich.