Widerspruchsfrist für Meta KI-Datennutzung endet Montag – hier sind alle Wege zum Widerspruch

Meta plant, seine KI mit Nutzerdaten aus Europa zu trainieren, Nutzer können bis Montag Einspruch erheben. Verbraucherzentralen raten zum vorsichtigen Umgang mit Meta AI und persönlichen Daten.

Symbolbild Pixabay/Pixelkult

Meta plant, seine künstliche Intelligenz (KI) auch in Europa mit Daten von Nutzern zu trainieren. Bis Montag haben Nutzer noch die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Datennutzung einzulegen. Dies betrifft alle Nutzer von Facebook, Instagram und WhatsApp. Der Konzern will dadurch eine KI entwickeln, die europäische “Kulturen, Sprachen und Geschichte besser versteht und wiedergeben kann”. Meta betont, dass öffentliche Beiträge von Erwachsenen sowie Aktivitäten in öffentlichen Gruppen und Interaktionen mit öffentlichen Inhalten in das Training einfließen. Von der Nutzung privater WhatsApp-Nachrichten und öffentlicher Beiträge minderjähriger Nutzer wird abgesehen.

Datenschutz und KI in Europa

In Europa hatte Meta mit strengeren Datenschutzvorschriften und Kritik von Organisationen zu kämpfen, was zu Verzögerungen führte. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln bestätigte jedoch Metas Ansatz, die Datennutzung für ein KI-Training verfolge einen “legitimen Zweck”. Trotz der Möglichkeit des Widerspruchs weist Meta darauf hin, dass dennoch Informationen verarbeitet werden können, um die KI zu verbessern, selbst wenn Nutzer nicht aktiv sind oder Einspruch eingelegt haben.

Widerspruch einlegen: Wie geht das?

Für Instagram und Facebook existieren Formulare, mit denen Nutzer Widerspruch einlegen können. Die Zugänge zu diesen Formularen sind jedoch in den Einstellungen der Apps “gut versteckt”. Nutzer müssen lediglich ihre E-Mail-Adresse angeben und brauchen keine Begründung für ihren Einspruch zu liefern. Nach dem Einspruch sollten Nutzer eine Bestätigung per E-Mail erhalten.

Die Formulare kann man auch direkt über die Apps aufrufen – sind aber gut versteckt.

Hier sind die Formulare bei Facebook und Instagram in der App

Facebook:

  1. Die eigene Profilseite öffnen. Am PC auf das Profilfoto oben rechts klicken, in der App auf die drei Striche.
  2. “Einstellungen und Privatsphäre” auswählen, dann “Einstellungen”.
  3. Im unteren Bereich auf “Datenschutzrichtlinie” tippen.
  4. Über die Lupe (App) oder die Tastenkombination Strg+F (Browser) “Wider” eintippen und auf “Widerspruchsrecht” tippen.
  5. “zu widersprechen” tippen.
  6. “Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?” mit “ja” beantworten.
  7. E-Mail-Adresse angeben und auf “senden” tippen – eine Begründung ist nicht notwendig.

Instagram:

  1. Die Seite des eigenen Profils ansteuern und dort die Einstellungen öffnen.
  2. Im unteren Bereich auf “Info” tippen.
  3. Anschließend auf “Datenschutzrichtlinie” gehen.
  4. Über die Lupe (App) oder die Tastenkombination Strg+F (Browser) “Wider” eintippen und auf “Widerspruchsrecht” tippen.
  5. Auf den Link “zu widersprechen” tippen.
  6. Die Frage “Bezieht sich deine Anfrage auf KI bei Meta?” mit “ja” beantworten.
  7. E-Mail-Adresse angeben und auf “senden” tippen – eine Begründung ist nicht notwendig.

Was tun bei Ablehnung des Widerspruchs?

Falls Meta den Einspruch ablehnt, rät die Verbraucherzentrale NRW zu mehreren Schritten. Neben dem Löschen von Beiträgen und dem Deaktivieren von Konten, kann ebenfalls Beschwerde bei der Datenschutzbehörde eingereicht oder anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Diese Maßnahmen sollen den sofortigen Einsatz der Beiträge durch Meta jedoch nicht verhindern.

Verbraucherschützer raten generell zu einem sorgsamen Umgang mit persönlichen Daten im Kontext von Meta AI. Sie warnen vor möglichen Verzerrungen durch massiven Widerspruch, betonen aber gleichzeitig die Wichtigkeit des Schutzes persönlicher Informationen.

* Diese Felder sind erforderlich.