Widerstand gegen Kiesabbau-Pläne: Berechtigt oder nicht?

Hütten. Die Firma Richard Suttner plant einen Kiesabbau zwischen Gmünd und Hütten. Oliver Schedl und Elisabeth Winters als Anlieger sind empört: Sie glauben aufgrund wirtschaftlicher Interessen würden Behörden mit zweierlei Maß messen.

Elisabeth Winters und Oliver Schedl wundern sich über den geplanten Kiesabbau des Kieswerks Suttner zwischen Gmünd und Hütten. Bild: Stefan Neidl.

Oliver Schedl und Elisabeth Winters sind empört. Winters gehören die drei Rotkreuzweiher zwischen Gmünd und Hütten nahe der Bundesstraße 299. In unmittelbarer Nähe könnte ein Kiesabbaugebiet entstehen: Die Firma Richard Suttner hat einen Planfeststellungsbeschluss für den Nassabbau von Sand und Kies beim Landratsamt beantragt. Winters sorgt sich nun um den Wasserstand und das Überleben ihrer Fische. Alle drei Weiher werden vom Grundwasser gespeist, gerade der am nächsten gelegene habe ohnehin einen seichten Wasserstand.

Das betroffene Gebiet gehört der Firma Suttner. Im Augenblick ist das Areal teilweise an Schedl verpachtet, der es landwirtschaftlich und zur Versorgung seiner Biogasanlage nutzt. Er wundert sich: Über Jahre musste er Naturschutzvorschriften einhalten, laut seiner Aussage sollen dort verschiedene Natur- und Landschaftsschutzgebiete bestehen. “Warum kann so ein Projekt dann dort überhaupt beantragt und geprüft werden?” Nicht einmal Bäume durfte er dort fällen, wie Schedl sagt, genau die würden einem Kiesweiher aber alle zum Opfer fallen. Ähnlich geht es Winters, die an ihren Weihern keinerlei Bauten errichten dürfe. Aus Sicht der beiden werde mit zweierlei Maß gemessen.

Was wird aus Naturschutz?

Konkret geht es um die Flurnummern 745, 746/5, 746/9, 746/10, 746/11, 746/12, 746/14, 746/15 und 746/17 der Gemarkung Gmünd. Das Gebiet ist vom regionalen Planungsverband als Teil des Vorranggebietes Bodenschätze „KS 06 – Kies und Sand nordwestlich von Hütten“ deklariert worden. Pressesprecherin Claudia Prößl des Landratsamts in Neustadt erklärt den Begiff: “Die Gewinnung und Sicherung von Bodenschätzen hat dort Vorrang gegenüber anderen Nutzungsansprüchen.” Die Landwirtschaft müsste also zurückstehen. Dazu verläuft an der Stelle der Wurzenbach – dessen Flusslauf soll komplett verlegt werden.

Für Schedl unverständlich: Aus seinen landwirtschaftlichen Unterlagen geht hervor, dass dort Biotope und ein vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet an der Haidenaab sind. Für Anlieger heißt das, dass Aufschüttungen oder Grabungen verboten sind. “Warum kann dann ein Kiesnassabbau, eine extreme Form der Grabung, möglich sein?”, frägt er sich. Über Jahre wurde regelmäßig kontrolliert, welche Tier- und Pflanzenarten an der Stelle existieren. “Wozu, wenn nun alles abgegraben werden soll?” Der Naturschutz wird aus Schedls Sicht völlig vernachlässigt.

Schedl und Winters sind durch die Berichterstattung über die Grafenwöhrer Stadtratssitzung vom 22. April auf den Antrag der Firma Suttner aufmerksam geworden. Schedl hat als Landwirt regelmäßig mit Landratsamt und Unterer Naturschutzbehörde zu tun. Auf persönliche Nachfrage soll man ihm inoffiziell bereits signalisiert haben, dass der Antrag wohl genehmigt werden wird, sagt er.

Unternehmer siehts “sportlich”

Unternehmer Richard Suttner erklärt auf Nachfrage sein Projekt: Betroffen seien etwa vier Hektar wovon drei Hektar reine Wasserfläche werden sollen. Es dient der “Sicherung von Bodenschätzen wie es im Regionalplan vorgesehen” ist, wie er erklärt. Start soll aber erst in einigen Jahren sein. Einen Widerstand gegen Kiesabbau ist er gewohnt und nimmt die Einwände “sportlich”, wie er sagt. Die Umgestaltung des Wurzenbachs könnte sogar eine Aufwertung für das Gewässer bedeuten.

Ansonsten will Suttner das weitere Verfahren und die Beurteilung durch die Sachstellen abwarten.

Steht die Entscheidung schon fest?

Über den offiziellen Sachstand informiert Pressesprecherin Claudia Prößl: “Die Firma Richard Suttner hat Planunterlagen zur Durchführung eines Wasserrechtsverfahrens zur Herstellung eines Gewässers durch den Abbau von Sand und Kies auf den besagten Grundstücken sowie zur Verlegung des derzeit durch das Gebiet verlaufenden Wurzenbaches beim Landratsamt Neustadt an der Waldnaab eingereicht. Die Fachstellenbeteiligung sowie die öffentliche Auslegung sind abgeschlossen. Einwendungen konnten bis 14.05.2021 vorgebracht werden. Als nächster Punkt im Verfahren ist die Durchführung eines Erörterungstermins vorgeschrieben. Soweit noch Klärungsbedarf besteht, werden Fachstellen zur Stellungnahme aufgefordert, hier zum Beispiel zur besagten Änderung des Regionalplanes im betroffenen Bereich.”

Eine bereits feststehende Entscheidung kann sie nicht bestätigen: “Aussagen zum Ausgang des Verfahrens können aktuell noch nicht getroffen werden.” Zudem habe die Firma Suttner einen landschaftspflegerischen Begleitplan und eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vorgelegt. Darin wurden naturschutzrechtliche Eingriffsregelungen abgearbeitet und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt.

Spezielle Natur- oder Landschaftsschutzarten liegen nach ihrer Aussage auf dem Gebiet nicht sondern im Umfeld: “Bei Vermeidung von Sedimenteinträgen in die Haidenaab ist von keiner Beeinträchtigung der angrenzend als FFH-Gebiet geschützten Bereiche auszugehen. Das Abbaugebiet liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde würde außerdem aufgrund des Umfangs, zur Sicherstellung der Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie zur Beachtung des Artenschutzes während des Abbaus die Einsetzung einer ökologischen Baubegleitung gefordert, sollte das Vorhaben genehmigt werden.”

Stadt Grafenwöhr gegen Kiesabbaugebiet

Kristina Marshall ist Abteilungsleiterin für den Landkreis Neustadt am Wasserwirtschaftsamt. Sie bestätigt das Vorliegen von vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten an der Stelle, die tatsächlich speziell geschützt sind. Jedoch sieht das Wasserhaushaltsgesetz in den Paragraphen 78 fort folgende zahlreiche Ausnahmetatbestände vor. Deren Vorliegen muss im weiteren Verfahren mit den Einwänden von Anliegern geprüft werden. Das selbe gilt für die Verlegung des Wurzenbachs. Dazu muss auch gutachterlich geprüft werden, ob der Wasserstand an einem der benachbarten Weiher sinken könnte.

In der besagten Sitzung des Stadtrats vom 22. April hat das Gremium für die Stadt dem Antrag als Beteiligte widersprochen. Bürgermeister Edgar Knobloch hat dabei erklärt, dass man bereits seit 2013 versuche eine Herausnahme des Vorranggebiets aus dem Regionalplan zu erreichen. Für Schedl unverständlich: “Wenn die Stadt ernsthaft dahinter wäre, hätte sie in den acht Jahren etwas erreicht.”

Bürgermeister Knobloch erklärt, warum er gegen ein Kiesabbaugebiet an der Stelle ist: “Ich glaube wir haben bereits genug Wasserflächen um uns herum. Grafenwöhr ist auf der einen Seite bereits durch den Truppenübungsplatz eingegrenzt. Noch mehr Gewässer schränkt den Platz für Entwicklung noch mehr ein.” Den Vorwurf nur halbherzig auf die Herausnahme aus dem Vorranggebiet zu agieren, will er nicht stehen lassen: “Wir haben mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf den Planungsverband eingewirkt. Dazu haben wir 2013, 2019 und jetzt 2021 Anträgen widersprochen. Aber wir entscheiden das nicht.”

Landrat zurückhaltend

Seit 2019 wird die 30. Änderung des Regionalplans diskutiert – für Knobloch Anlass erneut auf eine Herausnahme einzuwirken. Dieses Verfahren sei jedoch aktuell wegen der Corona-Pandemie ausgesetzt. Für Landwirt Schedl nicht ganz glaubwürdig: “2019 gab es noch kein Corona und es gibt genug Möglichkeiten trotzdem sicher zu tagen.” Er wirft dem Planungsverband gar eine bewusste Herauszögerung der Entscheidung bis zur Bewilligung des Antrags für die Firma Suttner vor.

Prößl erklärt, der Planungsausschuss hat sich zuletzt am 26. November 2020 öffentlich getroffen. Für den 9. Juni soll in der Verbandsversammlung ein neuer Ausschuss bestellt werden. Die erste Sitzung ist für den 6. Juli geplant in der auch die 30. Änderung des Regionalplans und der weitere Verfahrensfortgang besprochen wird. Für Landrat und Planungsverbandsvorsitzenden Andreas Meier entbehren die Vorwürfe Schedls jeglicher Grundlage: “Im Rahmen der Auslegung gingen viele Äußerungen und Einwendungen ein, welche inhaltlich erst geprüft werden mussten. Aus diesen Gründen ist ein ergänzendes Anhörungsverfahren erforderlich, um allen Belangen angemessen Rechnung tragen zu können.”

Dies benötige Zeit. Persönlich steht er einem Kiesabbau grundsätzlich zurückhaltend gegenüber, wie er sagt. “Ich halte es für bedenklich, wenn immer mehr Fläche dem Kiesabbau weichen muss, gerade wenn diese landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzt wird.”

* Diese Felder sind erforderlich.