Wieder drei Fahndungstreffer für die Bundespolizei Waidhaus

Waidhaus/Weiden. Gleich dreimal konnten die Fahnder der Bundespolizeiinspektion einen Haftbefehl vollstrecken. Am Dienstag wurde ein Mann am Bahnhof in Weiden festgenommen. Bei den anderen Männern klickten die Handschellen am Mittwoch in Waidhaus.

Symbolbild: Pixabay

Am Dienstag wurde ein Mann (24) durch eine Streife der Bundespolizei in Weiden am Bahnhof angetroffen und kontrolliert. Die Beamten stellten bei der Überprüfung seiner Personalien ein Fahndungsersuchen der Staatsanwaltschaft Weiden fest. Wegen eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz wurde der 24-Jährige im Februar 2022 durch das Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Da er diese nicht bezahlt hat, erfolgte die Fahndungsausschreibung mit einem Haftbefehl. Die ausstehenden Justizschulden in Höhe von 300 Euro wurden diesmal sofort beglichen. Der Weiterreise stand somit nichts mehr im Wege.

Justizschulden beglichen und wieder auf freiem Fuß

Mit einem ähnlichen Sachverhalt wurden die Bundespolizeifahnder am Mittwoch in den frühen Morgenstunden in Waidhaus konfrontiert. Diesmal war es ein Mann (45), der wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz vom Amtsgericht Görlitz zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Zuvor war er über die A6 nach Deutschland eingereist und wurde von Zivilfahndern in Waidhaus einer Kontrolle unterzogen. Der dabei festgestellte Haftbefehl brachte Justizschulden in Höhe von 800 Euro beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe zum Vorschein. Da der Mann den Betrag bei der Bundespolizeiinspektion einzahlte, konnte er seine Reise fortsetzen.

Auch ein weiterer Mann (66) konnte wegen Nichtzahlung von Justizschulden einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen entgehen. Zollfahnder aus Waidhaus kontrollierten den Mann an der A6 und stellten dabei einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim fest. Das Amtsgericht hatte ihn dort im November wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro verurteilt. Der Mann beglich seine Justizschulden und wurde daher auf freiem Fuß belassen.

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