Wildvogelpest-Fall in Weiden: Sperr- und Beobachtungsgebiete auch im Landkreis Neustadt

Neustadt/WN. Aufgrund des bestätigten Falls der Wildvogel-Geflügelpest bei einer Wildente im Stadtgebiet Weiden legt das Veterinäramt des Landratsamts einen Sperrbezirk von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von zehn Kilometern rund um den Fundort fest. Diese werden an den Hauptzufahrtswegen durch die entsprechende Beschilderung gekennzeichnet.

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Das Sperrgebiet im Landkreis Neustadt/WN

Der Sperrbezirk im Landkreis Neustadt/WN umfasst das Gebiet nördlich der Stadt Weiden, insbesondere das Gemeindegebiet Altenstadt/WN bis zum Forstweg, den Bereich westlich entlang des Hammerrankens bis zur westlichen Ortsgrenze Edeldorf und das Gebiet westlich der Autobahn A 93 im Bereich Moosloh.

In beiden Bereichen gelten strenge Einschränkungen. Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes mit den jeweiligen Regelungen für den Sperr- und Beobachtungsbereich wurden auch im Amtsblatt und in der Homepage des Landkreises veröffentlicht.

Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat speziell für Tierhalter ein Merkblatt erarbeitet, das Maßnahmen auflistet, mit denen der Eintrag der Geflügelpest in Bestände vermieden werden soll. Hier ist insbesondere die konsequente Einhaltung von betriebshygienischen Maßnahmen zu nennen.

Hunde und Katzen sollten nicht frei herumlaufen

Die Kreisbehörde appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, keine toten Tiere ohne Handschuhe anzufassen. Darüber hinaus mahnt das Landratsamt eindringlich alle Geflügelhalter zur Einhaltung der Stallpflicht und erinnert noch einmal ausdrücklich an das Verbot von Ausstellungen, Märkten und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten. Außerdem sollten Hunde und Katzen nicht frei herumlaufen. Das gilt vor allem in den Sperrgebieten.

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Das Beobachtungsgebiet im Landkreis Neustadt/WN

Der Beobachtungsbereich erstreckt sich im Landkreis in folgende Orte:

  • Altenstadt/WN (Ortsteile: Altenstadt/WN, Meerbodenreuth, Buch, Haidmühle, Kotzau, Sauernlohe)
  • Bechtsrieth (Bechtsrieth, Trebsau)
  • Etzenricht
  • Floß (Floß, Schönberg, Gailertsreuth, Welsenhof, Ritzlersreuth, Diepoltsreuth, Kühbach, Boxdorf, Steinfrankenreuth, Niedernfloß, Bergnetsreuth, Oberndorf, Fehrsdorf, Pauschendorf, Meierhof)
  • Irchenrieth
  • Kirchendemenreuth (Kirchendemenreuth, Wendersreuth, Oed, Obersdorf, Döltsch, Klobenreuth, Denkenreuth, Holzmühle)
  • Luhe-Wildenau (Luhe-Wildenau, Unterwildenau), Mantel (Mantel, Rupprechtsreuth)
  • Neustadt/WN (Neustadt/WN, Mühlberg)
  • Parkstein (Parkstein, Hagen, Hammerles, Niederndorf, Grünthal)
  • Pirk (Pirk, Au, Hochdorf, Pischeldorf, Zeißau, Enzenrieth)
  • Püchersreuth (Püchersreuth, Mitteldorf, Kotzenbach, Ilsenbach, Rotzendorf, Stöberlhof, Rotzenmühle, Wurz)
  • Schirmitz
  • Störnstein (Störnstein, Rastenhof, Reiserdorf, Lanz)
  • Theisseil (Theisseil, Edeldorf, Remmelberg, Aich, Letzau, Schammesrieth, Hammerharlesberg, Wilchenreuth, Fichtlmühle, Görnitz)
  • Vohenstrauß (Vohenstrauß, Zieglmühle, Zeßmannsrieth)
  • Weiherhammer (Weiherhammer, Geräum, Trippach)

Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums. Wer sonstige Fragen hat, erhält weitere Infos beim Veterinäramt unter 09602/79-7110 oder 79-7130 oder per E-Mail unter veterinaerwesen@neustadt.de

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