Windräder in Parkstein: Welcher Standort wird es?

Parkstein. Im Bürgerentscheid am 12. Dezember 2021 wurde dem Ergebnis nach der Einleitung eines Bauleitverfahrens zum Bau des „Bürgerwindparks“ zugestimmt. Bürgermeister Reinhard Sollfrank legte dem Marktrat nun einen „Aufstellungsbeschluss für die Ausweisung von Flächen für Windenergienutzung“ vor, ohne aber konkrete Standorte zu nennen.

In der Ecke des Waldes (links) und am Ende des Waldes (rechts) auf der Parkstein zugewandten Seite sollen zwei der drei Windkrafträder aufgestellt werden. Das dritte Windrad soll auf einer freien Waldfläche rechts der Gemeindeverbindungsstraße Parkstein-Schwand errichtet werden. Foto: Walter Beyerlein

Bürgermeister Reinhard Sollfrank wies in seinem Vortrag darauf hin, dass bei einem Flächennutzungsplan kein Projektgebiet angegeben werden müsse. Diese Vorgehensweise habe auch der Geschäftsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt/WN, Matthias Kneidl, bestätigt. Mit diesem Beschluss bleibt offen, wo die Bürgerenergiegenossenschaft ihre
geplanten Windräder aufstellen möchte.

Alle Standorte werden eingetragen

Sollfrank erklärte, dass im Flächennutzungsplan alle Standorte eingetragen werden, die sich für die Nutzung von Windenergie eignen. Die Kosten für die Änderung des Plans müsse der Markt Parkstein tragen – es sei denn, der Standort „Eichentratt“ werde ausgewählt. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Markt den Standort „Eichentratt“ ablehne und einen anderen Standort suche.

Am Telefon erklärte Bürgermeister Reinhard Sollfrank, dass bei möglichen Kosten für die Änderung eines Flächennutzungsplans die Bürgerenergiegenossenschaft nur anteilige Kosten für das Gebiet „Eichentratt“ zahlen müsse.

“Freifahrtschein” für Bürgergenossenschaft?

Josef Scheidler (CSU) erinnerte sich, dass immer davon gesprochen worden sei, dass der Marktgemeinde keine Kosten entstehen dürfen. Deshalb müsse vor einem Verfahren über die Kostenverteilung entschieden werden.

Der Bürgermeister erklärte, dass in einer der nächsten Marktratssitzungen über die Beauftragung eines Landschaftsbüros zur Erstellung eines Standortgutachtens zu entscheiden sei. Erst dann werde mit der Bürgerenergiegenossenschaft ein städtebaulicher Vertrag über die Kostenübernahme abgeschlossen. Scheidler nannte dies einen „Freifahrtschein“ für die Bürgerenergiegenossenschaft. Deren Vorstandsvorsitzender, Marktrat Josef Langgärtner, gab dazu keine Erklärungen ab.

“Schwammige Erklärungen”

Der Bürgermeister nutzte eine Äußerung der Bürgerinitiative „Windkraft ja, aber nicht an den geplanten Standorten“, um das gemeindliche Vorgehen und die Suche nach anderen Standorten zu rechtfertigen. Scheidler bezeichnete die Erklärungen Sollfranks als „schwammig“. Gegen die Stimmen von Josef Scheidler und Wolfgang Schraml (beide CSU)
beschloss der Marktgemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplans.

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