Wird die Grundsteuer teurer? Der IHK-Ausschuss informiert

Erbendorf. Der Steuerausschuss der Industrie- und Handelskammer diskutierte die Grundsteuerreform und ihre Folgen für Grundstücksbesitzer ab 2025.

Der IHK-Steuerausschuss zu Gast in Erbendorf: Ausschuss-Geschäftsführer Dr. Martin Kammerer, Ausschussvorsitzender Karl Spangler, Steuerberater Jan Geiger, Bürgermeister Johannes Reger und der stellvertretende Ausschussvorsitzende Josef Kallmeier (von links). Foto: Mona Lämmel

Mit der Grundsteuerreform ging ein langwieriger politischer Streit einher. Der Freistaat Bayern konnte dabei eine Länderöffnungsklausel durchsetzen. Ende 2021 hat der Landtag dann ein landeseigenes Grundsteuergesetz verabschiedet – zum Vor- oder Nachteil der Grundstücksbesitzer? Darüber diskutierte der Steuerausschuss der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim am Mittwoch auf seiner Sitzung bei der Stadt Erbendorf.

Grundsteuer betrifft mehr als man denkt

„Von der Grundsteuer als Substanzsteuer sind fast alle Unternehmen betroffen – ob‎ als Mieter oder Eigentümer“, sagte Ausschussvorsitzender Karl Spangler den Unternehmensvertretern aus der Region. Der Rechtsanwalt und Steuerberater Jan Geiger von KPMG München gab den Mitgliedern des Ausschusses einen Überblick über die verschiedenen Grundsteuerregeln in den einzelnen Bundesländern.

„Für Unternehmen mit mehreren Betriebsgrundstücken in unterschiedlichen Bundesländern wird die Grundsteuererklärung damit nicht einfacher“, stellte er fest. Die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer sollen bis 2025 ermittelt werden. Dafür müssen alle Grundstückseigentümer zwischen 1. Juli und 31. Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Schnelle und einfache Bewertung

Ausschussvorsitzender Spangler begrüßte die Festlegung Bayerns auf ein reines Flächenmodell: „Damit wurde auch eine Forderung der IHK-Organisation umgesetzt. Diese hat die Bemühungen um eine vorrangige Flächenanknüpfung bei der Bewertung stets ‎unterstützt. Mit dem Flächenmodell können die Grundstücke schnell und relativ einfach bewertet werden.“ Spangler verwies auf den Vorteil, dass – wie beim Bundesmodell – keine neuen Bewertungen von Grundstücken nach aufwendigen Verfahren nötig werden.

Ohne Aufwand geht es nicht

„Dennoch verursachen die neuen Regelungen zur Berechnung der Nutzfläche bei Unternehmen mit größeren Betriebsgrundstücken viel Bürokratieaufwand“, betonte der stellvertretende Ausschussvorsitzende Josef Kallmeier.

Der Ausschuss fordert mehr Zeit bei den Fristen zur erforderlichen Abgabe von Änderungserklärungen bei Grundstücks- und Gebäudeveränderungen. „Die Regierung wird sich an ihrer Aussage messen lassen müssen, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchgeführt werden soll“, stellte Spangler abschließend fest. Es dürfe durch die neuen Regeln zu keiner steuerlichen Mehrbelastung der mittelständischen Unternehmen kommen.

Anpassen der Hebesätze als Antwort

Der Gastgeber und Erste Bürgermeister von Erbendorf, Johannes Reger, zeigte die Auswirkungen der Reform auf den kommunalen Haushalt auf. Reger betonte die Bedeutung der Grundsteuer als kommunale Steuer, die komplett im Stadthaushalt bleibe und nicht über Umlagen abfließe.

Für die Stadt sei aber noch unklar, wie sich die Reform auswirken werde. Hier warte man auf die statistischen Auswertungen der Finanzbehörden. Sollte das Aufkommen stark nach oben oder unten abweichen, wäre eine Anpassung der Grundsteuerhebesätze notwendig.

Grundsteuerreform – wie viel muss man ab 2025 zahlen?

Die Grundsteuer berechnet sich ab 2025 aus der Größe des Grundstücks und des Gebäudes. Dabei werden vier Cent pro Quadratmeter Grundstücksfläche und 50 Cent pro Quadratmeter Gebäudefläche berechnet. Für Wohnflächen wird ein Abschlag von 30 Prozent gewährt, so dass hier effektiv nur 0,35 Euro pro Quadratmeter angesetzt werden.

Dieser Grundsteuer-Messbetrag wird dann mit dem individuellen Hebesatz jeder Gemeinde multipliziert. Die jährlich aktualisierten Hebesätze der Kommunen in der Region gibt es auf der Homepage der IHK.

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