Zugangskontrollen im Rathaus: 3G erforderlich

Weiden. Ab Freitag, den 07.01.2022, ist der Zugang zu den Dienststellen der Stadt Weiden nur unter Einhaltung der 3G-Regel möglich. Dies gilt insbesondere für das Neue Rathaus.

Symbolbild: pixabay

Dies bedeutet, dass das Betreten der städtischen Dienststellen nur geimpften, genesenen oder getesteten Personen gestattet ist. Der entsprechende Nachweis muss beim Betreten, zusammen mit einem Ausweisdokument zur Kontrolle, unaufgefordert vorgezeigt werden.

Schutz vor Omikron-Variante

Ein Corona-Schelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden sein. Die Stadt Weiden setzt damit die Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs um. Die Maßnahme dient zum Schutz vor der hochansteckenden Omikron-Variante in der Corona-Pandemie. Die Bürgerinnen und Bürger werden um Verständnis gebeten.

Hiervon nicht betroffen sind die Dienststellen, für die gesonderte Zugangsregelungen, wie 2G oder 2G plus, nach den Paragraphen § 4 und § 5 der 15. BayIfSMV gelten. Dies ist beispielsweise bei der Regionalbibliothek, oder der städtischen Musikschule der Fall. Die Stadt Weiden weist darauf hin, dass ein Zugang zu den Dienststellen nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

* Diese Felder sind erforderlich.