Mit Tempo 180: Volvo-Fahrer will der Polizei entwischen

Waldsassen. Ein Volvo-Fahrer will sich nicht kontrollieren lassen und rast mit 180 Sachen vor der Polizei davon. Doch die kann ihn stellen.

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Die Grenzpolizeiinspektion (GPI) Waidhaus führte mit Unterstützung der Bundespolizeiinspektion Waidhaus eine Kontrollaktion durch. Foto: News5/Wellenhöfer

Ein tschechischer Autofahrer (24) mogelte sich am Sonntagabend, gegen 19 Uhr, mit seinem Volvo mit tschechischer Zulassung an einer stationären Kontrollstelle in unmittelbarer Grenznähe vorbei. Dabei wurde er von einer Zivilstreife der Grenzpolizeigruppe Waldsassen beobachtet.

Volvo-Fahrer gab Gas

Die Schleierfahnder nahmen mit ihrem Dienstfahrzeug die Verfolgung auf und versuchten das Fahrzeug zu stoppen. Als der Volvo-Fahrer das bemerkte, drückte er das Gaspedal durch. Er raste mit Tempo 180 auf der B 299 in Richtung Waldsassen.

Zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam es glücklicherweise nicht. An der Einmündung zur Staatsstraße 2178 musste der Flüchtende seine Geschwindigkeit verkehrsbedingt verringern, sodass die Streife den Fahrer gefahrlos stoppen konnte.

Mann leistete Widerstand

Bei den Kontrollmaßnahmen zeigte sich der tschechische Staatsbürger äußerst unkooperativ und leistete trotz zwischenzeitlich durchgeführter Fesselung körperlichen Widerstand, sodass die eingesetzten Beamten den Mann zu Boden bringen mussten.

Im Anschluss wurde der Flüchtende samt Fahrzeug zur hiesigen Polizeidienststelle gebracht. Wie sich herausstellte, gab es gleich mehrere triftige Gründe, weshalb sich der Raser nicht kontrollieren lassen wollte.

Wagen war weder versichert noch zugelassen

Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ist er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und er steuerte den nicht versicherten und nicht zugelassenen Wagen auch noch unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Die Polizei vermutet, dass der Volvo entweder gestohlen oder unbefugt benutzt wurde.

Außerdem muss der 24-Jährige sich nun wegen des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen des Verdachts eines verbotenen Autorennens verantworten. Nachdem der Wagen sichergestellt und dem Mann Blut “abgezapft” worden war, entließen die Beamten ihn wieder.

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