Neue Bodenrichtwerte nun früher festgelegt

Weiden. Die neue Bodenrichtwertkarte liegt ab 22.06.2022 zur Einsichtnahme aus. Eine digitale Einsicht ist gegen eine Gebühr ebenfalls möglich.

Die neuen Bodenrichtwerte sind aufgrund der Grundsteuerreform nun früher festgelegt worden. Bild: OberpfalzECHO/David Trott

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ermittelt alle zwei Jahre aus gezahlten Kaufpreisen Bodenrichtwerte für Bauland und landwirtschaftliche Nutzflächen. Durch die Umsetzung der Grundsteuerreform sind die Gutachterausschüsse kürzlich angewiesen worden, abweichend vom zweijährigen Turnus, statt ab dem 31.12.2022, nun zum 01.01.2022 neue Bodenrichtwerte festzusetzen.

Öffentliche Einsicht im Rathaus möglich

Die öffentliche Auslegung der aktualisierten Bodenrichtwerte ist für einen Monat gesetzlich vorgeschrieben und findet vom 22.06. bis 25.07.2022 in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Neues Rathaus, Zimmer Nummer 2.21 statt. Zur Einsichtnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig, der Ansprechpartner ist Erhard Neudecker, Vorsitzender des Gutachterausschusses bei der kreisfreien Stadt Weiden. Tel.: 0961/81-6201 oder –6204.

Bodenrichtwerte auch digital

Nach dieser Auslegung sind die aktualisierten Bodenrichtwerte auch über die Internetseite des Bodenrichtwertinformationsportals Bayern www.boris-bayern.de in digitaler Form für jedermann erhältlich. Auskünfte sind auf Grundlage des Kostengesetzes gebührenpflichtig. Der Abruf kostet 25,00 Euro.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, die auf Grundlage der beim Gutachterausschuss geführten Kaufpreissammlung aus geeigneten unbebauten Grundstücken in weitgehend gleichartigen Zonen abgeleitet werden

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