Pressath kämpft für größere Windkraft-Potenzialflächen

Pressath. Die Stadt möchte größere Windkraft-Potenzialflächen beibehalten und kritisiert Verkleinerungen im Regionalplan. Die Pressather Feuerwehr erhält einen neuen Mehrzweckanhänger mit Lichtmast.

Als „Windkümmerer“ berät Klaus Bergmann die Stadt Pressath bei Planungen für Windkraftprojekte. Foto: Bernhard Piegsa

Kleiner als ursprünglich von der Stadt vorgeschlagen, fallen die für das Pressather Gebiet ins Auge gefassten etwaigen Windenergie-Potenzialgebiete im Entwurf der 31. Änderung des Regionalplans Oberpfalz-Nord aus. In seiner Stellungnahme zum derzeitigen Planungsstand will der Stadtrat anregen zu prüfen, ob und inwieweit die im Vorjahr gemeldeten Flächen wieder in den Regionalplan aufgenommen werden könnten. Welche rechtlichen und planerischen Änderungen in die Windkraft-Regionalplanung eingeflossen sind, erläuterte Klaus Bergmann, der im Auftrag des Weidener Energietechnologischen Zentrums Nordoberpfalz die Stadt als „Windkümmerer“ bei der Umsetzung der Energiewende mit Hilfe von Windkraftanlagen berät. Das „Wind-an-Land-Gesetz“ des Bundes und die darauf beruhenden bayerischen Vorgaben, so der Ingenieur, sähen vor, dass bis Ende 2032 zwei Prozent der bundesdeutschen und 1,8 Prozent der bayerischen Landfläche als Windkraft-Potenzialflächen ausgewiesen werden sollten. Bis Ende 2027 seien für Bayern 1,1 Prozent als Zwischenziel anvisiert. Nicht zu vergessen sei, dass der Freistaat sogar fünf Jahre vor dem Bund das Ziel der „Klimaneutralität“ erreichen wolle.

Als Beitrag hierzu hatte die Stadt im Vorjahr zugestimmt, zwei Flächen bei Eichelberg und im Hessenreuther Wald, die der „Windatlas“ des Planungsverbands Oberpfalz-Nord aufgrund besonderer „Windhöffigkeit“ als windkraftgeeignet vorgeschlagen hatte, in den Regionalplan aufzunehmen. Seither, so Bergmann, seien Gesetze und Richtlinien präzisiert worden, was zur Folge gehabt habe, dass das Gebiet bei Eichelberg komplett entfallen solle, weil es innerhalb einer 800-Meter-Zone rund um den Ort liege. Diese gelte als „hartes Ausschlusskriterium“ für einen Windkraftwerksstandort. Geschrumpft sei außerdem aus artenschutzrechtlichen Gründen das Potenzialgebiet im Hessenreuther Wald: Es habe sich zum Teil über „Dichtezentren kollisionsgefährdeter Arten“ erstreckt, also über Lebensräume von Vogelarten, von denen es heiße, dass sie besonders gefährdet seien, mit den Windkraftrotoren zusammenzustoßen.

Allerdings sei zweifelhaft, ob die in Bayern praktizierte Anwendung dieses Kriteriums vom Gesetz gedeckt sei, kritisierte Bergmann. Zu bedenken sei auch, dass die Brutplatzerfassungen, auf die sich die Regionalplaner stützten, aus den Jahren 2018 bis 2022 stammten und möglicherweise nicht mehr den jetzigen Realitäten entsprächen. Daraufhin votierte die Mehrheit der Ratsmitglieder bei zwei Gegenstimmen dafür, den Regionalplan-Änderungsentwurf zwar zur Kenntnis zu nehmen, aber in die Stellungnahme vorzuschlagen, dass die ursprünglich angemeldeten Flächen in vollem Umfang im Regionalplan enthalten bleiben sollen. Die Verkleinerung der Flächen schmälere die Chance, dass sich Interessenten für den Bau von Anlagen fänden, und erwecke sogar den Eindruck, dass der Staat Windkraftwerke zumindest einstweilen gar nicht wünsche. Klaus Bergmann gab freilich noch zu bedenken, dass die Nähe Pressaths zum Truppenübungsplatz ebenfalls Folgen für die Windkraftplanung haben könnte.

Genaues könne man noch nicht sagen, weil sich die militärischen Dienststellen bislang nicht geäußert hätten, doch sei nicht auszuschließen, dass in einer 15-Kilometer-Zone längs der Truppenübungsplatzgrenzen Planungseinschränkungen eintreten könnten. Auch sei noch nicht klar, inwieweit sich die Nähe zum Rauhen Kulm, der als besonders landschaftsprägendes Bodendenkmal anerkannt sei, auswirken könnte: Im Gespräch seien Radien von zwei oder zehn Kilometern, innerhalb derer Windräder nicht erlaubt werden sollten. Bleibe es aber dabei, dass Windkraftwerke innerhalb der Grenzen des Stadtgebietes errichtet werden könnten, so sollten sich Kommune und regionale Energiegesellschaften um eine „sozialverträgliche“ Beteiligung bemühen, die die Akzeptanz derartiger Projekte in der Bevölkerung stärken werde. Für etwaige Anlagen im Hessenreuther Wald wären die Staatsforste Ansprechpartner, in deren Eigentum große Waldflächen lägen.

Windkümmerer Bergmann wandte sich schließlich gegen weit verbreitete Vorurteile und Ängste im Zusammenhang mit dem behaupteten Waldflächenverbrauch der Windanlagen. Zwar müssten in der Bauphase beispielsweise etwa 3000 Quadratmeter „temporäre Lagerfläche“ beansprucht werden, doch der weitaus größte Teil der Lager- und Transportwegeflächen wachse innerhalb weniger Jahre wieder zu. Das im Hessenreuther Wald vorgesehene Gebiet sei zudem ohnehin bereits erschlossen, die vorhandenen Forstwege könnten für Transporte genutzt werden.

Neuer Mehrzweckanhänger für Pressather Feuerwehr

Kommandant Andreas Kneidl erläuterte dem Stadtrat die Vorstellungen der Feuerwehr Pressath von einem neuen Lichtmast- und Mehrzweckanhänger. Foto: Bernhard Piegsa

Die Pressather Feuerwehr erhält einen neuen Lichtmastanhänger: Einstimmig billigte der Stadtrat einen entsprechenden Antrag. Bislang nutzte die Wehr einen Anhänger „Marke Eigenbau“, den sie sich 1996 durch Umbau eines früheren Tragkraftspritzenanhängers von 1960 geschaffen hatte. Dieser soll nun durch einen Mehrzweckanhänger mit Lichtmastausstattung ersetzt werden.

Der Anhänger, so Kommandant Andreas Kneidl, werde mit seinen mobilen Gerätschaften zur Erzeugung und Speicherung von Strom und mit verschiedenen Beleuchtungsquellen nicht nur zu Absicherungszwecken am Einsatzort und zu dessen Ausleuchtung bei Dunkelheit dienen, sondern führe auch Pumpen zum Wasser- oder Schlammabsaugen, Funkgeräte und eine Erste-Hilfe-Ausstattung mit. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, das Ausschreibungsverfahren zu eröffnen.

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